Bundesweite Kontrollaktion Zoll überprüft 70 Betriebe auf Einhaltung des Mindestlohns

Saarbrücken · Das Hauptzollamt Saarbrücken hat am Dienstag (21.) zahlreiche Firmen daraufhin kontrolliert, ob sie ihren Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Schwerpunkte der Aktion waren Gaststätten, Hotels, Friseure und Spielhallen.

 Zöllnerinnen und Zöllner aus Saarbrücken kontrollierten Betriebe auf Einhaltung des Mindestlohns.

Zöllnerinnen und Zöllner aus Saarbrücken kontrollierten Betriebe auf Einhaltung des Mindestlohns.

Foto: Boris Roessler/dpa/Boris Roessler

Im Rahmen einer bundesweit angelegten Prüfungaktion haben 75 Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz am vergangenen Dienstag, 21. Januar, zahlreiche Firmen kontrolliert, ob diese ihren Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde zahlen.

Wie das Hauptzollamt am Montag (27.) mitteilt, wurden bei der Aktion knapp 240 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, die 70 Arbeitgeber mussten den Zöllnern ihre Geschäftsunterlagen vorlegen.

In 83 Fällen sahen die Kontrolleure weiteren Aufklärungsbedarf. Dort hatten sich nämlich erste Anhaltspunkte für Verstöße gegen den Mindestlohn, nicht gezahlte Löhne sowie illegale Beschäftigung von Ausländern und Missbrauch von staatlichen Leistungen ergeben.

Im besonderen Fokus der Kontrollaktion standen Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind. Darunter fallen laut Hauptzollamt beispielsweise Betriebe, wie das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt Imbissstuben und Cafés, Friseur- und Kosmetiksalons insbesondere Nagelstudios, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios sowie Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen.

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