Kommentar Fernwärme-Preise: Verbraucher besonders „schutzbedürftig“

Saarbrücken · Eines müssen wir vorneweg klarstellen: Privatfirmen sind in Deutschland nicht dazu verpflichtet, ihren Kunden zu erklären, wie Preise entstehen. Und als die Stadt Saarbrücken ihr Heizkraftwerk verkaufte, hat sie billigend in Kauf genommen, dass künftige Strom- und Fernwärmepreise eben ohne öffentliche Kontrolle gemacht werden.

 Jörg Laskowski 

Jörg Laskowski 

Foto: Robby Lorenz

Da ist ESLL im Recht. Allerdings erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, 2017 in Sachen Fernwärme: „Hier ist der Verbraucher in besonderem Maße  schutzbedürftig. Er hat in der Regel keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Versorger.“