Kolumne Weg mit den Bordell-Plakaten!

Wieder einmal sorgt Bordellwerbung in Saarbrücken für Wut und Empörung bei Bürgerinnen und Bürgern. Diesmal handelt es sich um großflächige Plakate eines Trierer Etablissements, das mit dem Bild einer lasziv blickenden jungen Frau und dem anstößigen Versprechen der totalen Befriedigung wirbt. Bereits im Herbst letzten Jahres hatte die Stadtverwaltung um Oberbürgermeisterin Charlotte Britz beteuert, gegen Rotlichtwerbung vorzugehen. Es gab Gespräche mit dem führenden Anbieter von Werbeflächen. Dieser sagte zu, künftig keine „grob anstößigen“ Bordellplakate mehr aufzuhängen.

Man könne Prostitutionswerbung allerdings nicht generell verbieten, heißt es aus dem Rathaus. Rechtlich gebe es keine Handhabe. Vielleicht sollte die Saarbrücker Stadtverwaltung mal bei ihren Kollegen in Trier vorbeischauen. Dort ist Bordellwerbung nämlich bereits seit dem 1. Januar nahezu in der gesamten Stadt verboten. Und Trier beruft sich bei dem Verbot auf das neue Prostituiertenschutzgesetz – ein Bundesgesetz, das im Saarland genauso gilt wie in Rheinland-Pfalz. Die Bordell-Betreiber halten sich an das Verbot. Saarbrücken sollte es Trier nachmachen und die Bordellwerbung verbannen.

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