Seltsames Rechtsverständnis Fahrlehrer hätt’s gewundert

Hmm . . . Wie sag ich das jetzt? Also, was ich hier erzähle, das ist, ähem, natürlich nicht mir, sondern einem guten Freund passiert. Der ist mal in der Schweiz innerörtlich mit acht Stundenkilometer zu schnell geblitzt worden, da waren dann 120 Euro futsch.

Seltsames Rechtsverständnis: Fahrlehrer hätt’s gewundert
Foto: SZ/Robby Lorenz

Und in London gab’s fürs Parken auf einem Anwohner-Parkplatz – weil er zu blöd war, ein Schild richtig zu lesen – ein 70-Pfund-Knöllchen (knapp 80 Euro). Schweizer und Briten würden sich über unsere Bußgelder vermutlich so richtig freuen. Und einmal ist dieser Freund sogar in Püttlingen, obwohl er es doch wirklich hätte wissen müssen, mit ein paar km/h zu schnell geblitzt worden – das sind Schmerzen, kann ich Ihnen sagen. Aber dennoch findet es dieser Freund ziemlich merkwürdig, sich über zugewucherte Blitzer-Säulen zu beschweren. Denn das zeugt von einer doch etwas seltsamen Rechtsauffassung: Geschwindigkeitsbegrenzungen kann man getrost ignorieren, sie zählen nur dann, wenn man einen Blitzer sieht. Aber ich meine mich zu erinnern, dass man’s in der Fahrschule anders gelernt hat.

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