Kolumne Das absoluteste Verbot der Welt

Sprachlogik ist stark. Aber gegen die Macht der Wirklichkeit kommt sie so manches Mal nicht an – Baustellenschilder haben es gerade wieder bewiesen.

Kolumne: Das absoluteste Verbot der Welt
Foto: SZ/Robby Lorenz

Manche Wörter kann man nicht steigern. „Ideal“ zum Beispiel – perfekter als perfekt geht logisch  nicht, also erübrigt sich der Superlativ. „Absolut“ ist auch so ein Fall. Wem auf der Straße das Verkehrszeichen 283 begegnet, „absolutes Halteverbot“, weiß: Da gibt es keinen Pardon. Parken verboten, Halten verboten, Punkt, jedenfalls bis zum Aufhebungszeichen oder bis zur nächsten Kreuzung – „absolut“ eben, nicht steigerungsfähig.

Doch es gibt es Situationen, in denen die Wirklichkeit die Logik lässig übertrumpft. Dieser Tage ist mir das absoluteste Halteverbot begegnet, das ich je gesehen habe. In einem Sackgässchen, 200 Meter kurz. Davon 50 Meter Garagen und zehn Meter für die Einmündungen zweier gleich kleiner Sträßchen; macht nach Adam Riese 340 Meter beidseits der Fahrbahn, auf denen jemand halten oder parken könnte. Um das zu verhindern in den zwei Wochen, die sie brauchten für die Reinigung und Verfilmung des Kanals, haben die Bau-Leute sage und schreibe 13 Schilder „absolutes Halteverbot“ aufgestellt – stellenweise im Zehn-Meter-Abstand.

Die Anwohner amüsierten sich. Großzügig sei das, fanden sie. Immerhin, sagten sie lachend, so könne keiner übersehen, wie absolut das absolute Verbot gemeint sei. Genau das zähle, erklärte ein  Zuständiger auf Nachfrage: Man müsse an alle Kanalschächte ran, „und unsere Autos sind zehn Meter lang“. Aber jetzt sei man fertig und der Schilderwald abgeräumt.

Das absoluteste Halteverbot der Welt, logisch unmöglich, ist aber immer noch wirklich: Es ist umgezogen in eine benachbarte Straße.

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