Kommentar Bibliothek darf kein Sparopfer werden

Die Stadtbibliothek ist einer der faszinierendsten und wichtigsten Orte in unserer Stadt. Und sie ist Freiwilld, oder wie es im Amtsdeutsch heißt: eine freiwillige Aufgabe. Das heißt: Es gibt kein Gesetz, das regelt, dass eine Bibliothek ein Muss ist in einer Stadt. Es gibt kein Gesetz, das regelt, welche Aufgaben eine Bibliothek unverzichtbar erfüllen muss, welche verbindlichen Standards gelten für die Ausstattung, die Leistungen, das Personal. Das heißt ganz konkret: Wenn die nächste große Sparrunde eingeleitet wird, dann würde die Stadtbibliothek zur Verhandlungsmasse gehören. Gerade diese Woche hat die Junge Union mal wieder „Sparkommissare“ gefordert.

Kommentar: Bibliothek darf kein Sparopfer werden
Foto: SZ/Robby Lorenz

Die Stadtbibliothek ist einer der faszinierendsten und wichtigsten Orte in unserer Stadt. Und sie ist Freiwilld, oder wie es im Amtsdeutsch heißt: eine freiwillige Aufgabe. Das heißt: Es gibt kein Gesetz, das regelt, dass eine Bibliothek ein Muss ist in einer Stadt. Es gibt kein Gesetz, das regelt, welche Aufgaben eine Bibliothek unverzichtbar erfüllen muss, welche verbindlichen Standards gelten für die Ausstattung, die Leistungen, das Personal. Das heißt ganz konkret: Wenn die nächste große Sparrunde eingeleitet wird, dann würde die Stadtbibliothek zur Verhandlungsmasse gehören. Dieser Tage hat die Junge Union mal wieder „Sparkommissare“ gefordert.

Aber auf die Idee, ausgerechnet bei der Bibliothek zu sparen, kann doch niemand kommen? Schön wäre es. Ein Blick zehn Jahre zurück zeigt, dass die Politik mitunter zu solch schrägen Ideen fähig ist. Als die Landesregierung damals die Spar-Daumenschrauben anzog, wollte Oberbürgermeisterin Charlotte Britz zwei der vier Stadtbibliotheksgeschosse vermieten. Für sie war das ein „vertretbarer Vorschlag“ zur Sanierung des Stadt-Haushalts. Der Stadtrat verhinderte damals die Halbierung der Bibliothek.

Ebenfalls vor zehn Jahren hat eine Kommission des Bundestags empfohlen, die Finanzierung der Bibliotheken verbindlich in Gesetzen zu regeln, die Arbeit der Bibliotheken also verbindlich abzusichern. Fünf Bundesländer haben seitdem Bibliotheksgesetze verabschiedet. Das Saarland gehört nicht dazu. Und so müssen wir Bürger weiter selbst das tun, was der Gesetzgeber nicht schafft: Aufpassen, dass unsere Bibliothek einer der faszinierendsten und wichtigsten Orte bleibt.

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