Bordell in Kleinblittersdorf Urteil in weiter Ferne

Kleinblittersdorf · Der Rechtsstreit um ein Bordell im Kleinblittersdorfer Schloss Falkenhorst zieht sich noch mindestens bis ins Jahr 2018 hin.

 Die Zukunft von Schloss Falkenhorst ist seit Sommer 2016 großes Thema in Kleinblittersdorf. Foto: Lehmann

Die Zukunft von Schloss Falkenhorst ist seit Sommer 2016 großes Thema in Kleinblittersdorf. Foto: Lehmann

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Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis endgültig entschieden ist, ob ins Kleinblittersdorfer Schloss Falkenhorst ein Bordell ziehen darf, oder nicht. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtete, hatte der Bordell-Investor im November des vergangenen Jahres fristgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Regionalverbandes Saarbrücken eingelegt. Die Klage liegt seitdem beim Verwaltungsgericht. "Es gibt Schriftwechsel mit Stellungnahmen von beiden Seiten, so lange bis der Fall ausgeschrieben ist", sagt Christoph Schmit, Vorsitzender Richter beim Verwaltungsgericht. Ist der Fall "ausgeschrieben", ist also der Schriftverkehr nach Ansicht des Gerichts komplett, legt das Verwaltungsgericht gegebenenfalls noch einen Ortstermin fest.

Erst danach könnte es zu einer Verhandlung kommen. "Es ist ein normales Klageverfahren, das dauert länger. Ich rechne nicht mit einer Entscheidung in diesem Jahr", sagte Richter Schmit weiter. Stephan Strichertz, Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf und selbst Jurist, ist sogar skeptisch, ob es im kommenden Jahr eine Entscheidung gibt.

Die Gemeinde Kleinblittersdorf sei in diesem Klageverfahren zwischen Bodell-Investor und Regionalverband nur Beigeladene und werde nach Aufforderung gehört.

"Egal wie das Verfahren in der ersten Instanz ausgeht, gehe ich davon aus, dass es eine Berufung und gegebenenfalls eine weitere Instanz geben wird", sagt Strichertz. Ob eine Berufung überhaupt zugelassen wird, sei offen. "Zunächst prüft das Oberverwaltungsgericht (OVG), ob der Antrag auf Berufung überhaupt zulässig ist", sagt der Vorsitzende Richter. Wird der Antrag abgelehnt, könnte der Fall endgültig beendet sein. Er muss es aber nicht sein. "Normalerweise wird die Entscheidung des OVG als rechtskräftig angesehen. Es besteht aber theoretisch noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen", erklärt Christoph Schmit. Wann eine Entscheidung in diesem Bordell-Rechtsstreit ansteht beziehungsweise ein Ende des Rechtsstreites abzusehen ist, ist demnach völlig offen.

Der Gemeinderat von Kleinblittersdorf entschied sich in der historischen Sitzung vom September 2016 vor 250 Zuschauern in der Spiel- und Sporthalle ohne Gegenstimme gegen ein geplantes Bordell. Zuvor hatte der Rat in einer Sitzung im August noch für das Bordell gestimmt. In Kleinblittersdorf sorgte diese Entscheidung für einen Sturm der Entrüstung. Eine Bürgerinitiative veranstaltete vier Demonstrationen vor dem Kleinblittersdorfer Rathaus und sammelten binnen sechs Tagen etwa 1000 Unterschriften in der Gemeinde.

Sie wollte einen Einwohnerantrag gegen das Bordell auf die Tagesordnung der September-Sitzung des Gemeinderates bringen.

Der Gemeinderat hörte letztlich auf die Stimme des Volkes, kippte seinen Beschluss aus dem August und lehnte das Bordell ab. Der Regionalverband Saarbrücken folgte dem Gemeinderat und teilte dem Investor die Ablehnung des Bordell-Vorhabens mit. Daraufhin folgte die Klage des Investors.

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