Leserbrief Taubenzahl hängt vom Futter ab

Taubenverein

Ich möchte Sie auf zwei Fehler in Ihrem Artikel hinweisen. Wie Sie richtig schreiben, sind Stadttauben keine Wildtiere, sondern entkommene Haustiere (Brieftauben oder Zuchttauben). Deswegen kann das Naturschutzrecht und das Artenschutzrecht nicht für Stadttauben gelten, da diese Rechtsbereiche nur für Wildtiere eine Geltung haben. Für Stadttauben gilt daher ausschließlich das Tierschutzrecht. Zum zweiten ist es nicht richtig, dass man durch Taubenschläge die nach „Augsburger Konzept“ oder Augsburger Modell betrieben werden, ein „Populationsmanagement“ von Stadttauben betreiben könnte, auch wenn Tausende von Eiern entnommen werden. Es gibt in einer Stadt immer so viele Tauben, wie es ganzjährig Futter für diese Tiere gibt. Diese Erkenntnis geht auf die grundlegenden Arbeiten zur Biologie der verwilderten Haustaube von Prof. Haag-Wackernagel aus Basel zurück. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis ist es in vielen Deutschen Städten zu Fütterungsverboten für Stadttauben gekommen. In den Taubenschlägen, die nach Augsburger Modell betrieben werden, werden die Tauben mit Futter versorgt. Die logische Konsequenz hieraus ist, dass die hier lebenden Tauben zusätzlich in der Stadt gehalten werden, da sie ja mit zusätzlichem Futter versorgt werden. Die frei in der Stadt lebenden Tauben ernähren sich von dem frei verfügbaren Futter, ihre Anzahl wird durch die zusätzlichen Tauben in den Augsburger Taubenschlägen nicht verändert. Dass man den mit Futter versorgten Tauben in den Augsburger Taubenschlägen die Eier entfernen muss, ist logisch, andernfalls würde jedes Taubenpärchen 14 Nachkommen pro Jahr produzieren. Es ist meiner Ansicht nach in Ordnung, wenn man Tauben halten möchte. Das machen auch die Brieftaubenzüchter. Aber man darf dies nicht als Populationsmanagement deklarieren. Ganz verwerflich ist es aber, wenn aufgrund dieser falschen Argumentation öffentliches Geld bereitgestellt wird für das Hobby einzelner.

  Björn Kleinlogel, Darmstadt

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