Schlappe vor Gericht - und nun?

Kleinblittersdorf. Von irgendwo klingt Gute-Laune-Musik durch das Haus in der Saargemünder Rue Allmend. Bernd Ley (Foto: Radio Melodie), dem Sendeleiter von Radio Melodie, ist an diesem Nachmittag nicht nach Lachen zumute. Er blickt im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung auf seinen Rechtsstreit mit der Gemeinde Kleinblittersdorf zurück

Kleinblittersdorf. Von irgendwo klingt Gute-Laune-Musik durch das Haus in der Saargemünder Rue Allmend. Bernd Ley (Foto: Radio Melodie), dem Sendeleiter von Radio Melodie, ist an diesem Nachmittag nicht nach Lachen zumute. Er blickt im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung auf seinen Rechtsstreit mit der Gemeinde Kleinblittersdorf zurück. Ob diese Auseinandersetzung weitergeht, darüber entscheidet heute der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung. Denn die Gemeinde hat in erster Instanz vor der sechsten Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken verloren. "Dieses Urteil hat mir den Glauben an die Justiz zurückgegeben", sagt Ley. Und er ist doch überzeugt, dass der Streit um Mieten und Verträge nicht vor Gericht hätte enden müssen. Ernst durchblättert der siegreiche Kläger die Papiere vor sich, schiebt die Brille wieder auf die Nase und sagt: "Ja, ich bin enttäuscht, sogar verbittert. Denn ich hatte Angst um meine Existenz. Wenn ich nicht noch auf andere Einnahmen zurückgreifen könnte, dann hätte mir diese Sache den Hals brechen können." Im Mittelpunkt des Streits steht ein großer Bau in der Saargemünder Straße 103 in Rilchingen-Hanweiler. Mehrere hundert Quadratmeter Wohnraum plus Lager für die Gemeinde und 15 Stellplätze. Wohnraum war gerade in den Neunzigern begehrt, als auch die Gemeinde Kleinblittersdorf Asylbewerber und andere Zuwanderer unterbringen musste. Ley: "Damals musste die Gemeinde sogar Hotelzimmer mieten. Was glauben Sie, wie teuer das Tag für Tag war?" Also wurden Ley und die Kommune handelseinig. Der Geschäftsmann investierte eine Million Mark in die Immobilie, in der früher ein Kino zu Hause war. Er schloss 1993 einen Mietvertrag mit der Gemeinde. Zehn Familien zogen ein. Nach der Jahrtausendwende entspannte sich der Wohnungsmarkt. Der damalige Bürgermeister Günter Brettar wollte eine niedrigere Miete. "Ich bin ihm entgegengekommen, und wir haben 2001 für zehn Jahre einen neuen Vertrag geschlossen." Ein Vertrag, den, wie im Urteil steht, Brettars Nachfolger Stephan Strichertz (Foto: Gemeinde) wegen eines fehlenden Dienstsiegels für ungültig hielt. Das Gericht sah das anders, nicht zuletzt, weil die Gemeindeverwaltung den Vertrag auch unter Strichertz jahrelang eingehalten habe. Damit sei das Argument des fehlenden Siegels "verwirkt". Die Kündigung des Mietvertrages am 28. Mai 2008, gegen die Ley vorgegangen war, habe den 2001 geschlossenen Vertrag nicht beendet. Das Gericht folgert: Kläger Ley hat aus dem Mietvertrag von 2001 einen Anspruch auf die Zahlung der von ihm geforderten 97 772,44 Euro. Das sei, sagt Ley, die Mietminderung von Mitte 2006 bis jetzt. Außerdem müsse die Kommune Anwalts- und Gerichtskosten von gut 20 000 Euro und etwa 9000 Euro Zinsen zahlen. Ley zeigt sich gesprächsbereit. "Ich bin zum Kompromiss bereit, aber nicht um jeden Preis." Und er ist gespannt, wie der Gemeinderat entscheidet. "Dieses Urteil hat mir den Glauben an die Justiz zurückgegeben." Kläger Bernd Ley

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