Streit um Bordell in Kleinblittersdorf Hat der Bordell-Streit heute ein Ende?

Kleinblittersdorf/Saarlouis · Das Verwaltungsgericht in Saarlouis berät heute in einer öffentlichen Sitzung darüber, ob in Kleinblittersdorf künftig ein Freudenhaus öffnet.

 Hunderte Bürger aus Kleinblittersdorf demonstrierten schon 2016 gegen das im Ort geplante Bordell, der Gemeinderat hatte daraufhin seine bereits erteilte Genehmigung wieder einkassiert, was zur Klage des Investors führte.

Hunderte Bürger aus Kleinblittersdorf demonstrierten schon 2016 gegen das im Ort geplante Bordell, der Gemeinderat hatte daraufhin seine bereits erteilte Genehmigung wieder einkassiert, was zur Klage des Investors führte.

So langsam, aber sicher biegt die Kleinblittersdorfer Bordell-Geschichte auf die Zielgerade ein. Heute, Mittwoch, um 11 Uhr, gibt es vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis die erste öffentliche Sitzung zu dem Thema. Der Regionalverband Saarbrücken hatte am 18. Oktober 2016 dem möglichen Bordell-Investor mitgeteilt, dass das von ihm geplante Bordell-Vorhaben abgelehnt wurde. Darauf hin hatte der Investor gegen diese Entscheidung geklagt, und nun entscheidet das Gericht, wer sich durchsetzt.

Wie Christoph Schmit, der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes, mitteilte, habe das Gericht über ein Jahr intensiv in dem Fall recherchiert – die Zuständigen seien vor wenigen Wochen sogar vor Ort in Kleinblittersdorf gewesen. Dennoch ist es möglich, dass morgen noch keine Entscheidung fällt. „Es ist eine Verhandlung, bei der alle Seiten gehört werden. Eine Entscheidung ist genauso gut möglich, wie eine Vertagung“, so Schmit. Auch die Gemeinde Kleinblittersdorf ist als Beigeladener vor Ort und kann zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. „Ich werde am Mittwoch anwesend sein, aber im Vorfeld möchte ich zu der Thematik nichts sagen. Es ist ein laufendes Verfahren“, sagt der Jurist und parteilose Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf, Stephan Strichertz.

Auslöser für den Bordell-Hick-Hack ist der Gemeinderat von Kleinblittersdorf, der sich in einer Sitzung im August 2016 mit einer Mehrheit aus SPD und Linke entschieden hatte, den Bordell-Bau zu genehmigen. In Kleinblittersdorf sorgte diese Entscheidung für einen Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung. Es gründete sich eine Bürgerinitiative, die vier Demonstrationen vor dem Kleinblittersdorfer Rathaus organisierte und binnen sechs Tagen etwa 1000 Unterschriften in der Gemeinde sammelte, um einen Einwohnerantrag gegen das Bordell auf die Tagesordnung der September-Sitzung des Gemeinderates zu bringen.

Vor 250 Besuchern fand dann, im September 2016, in der Spiel- und Sporthalle in Kleinblittersdorf, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, bei der sich der Rat für die Stimme des Volkes entschied und ohne Gegenstimme die Genehmigung für das Bordell zurückzog. Der Regionalverband folgte wenige Wochen danach dem Gemeinderat und teilte dem Investor die Ablehnung des Bordell-Vorhabens mit. Daraufhin erfolgte die Klage des Investors. Wie Lars Weber, der Pressesprecher des Regionalverbandes Saarbrücken, mitteilte, gehe man in der Verwaltung des Regionalverband davon aus, dass das Gericht heute die Sichtweise des Regionalverbandes bestätigt. Der Investor selbst war zu dem Thema nicht zu erreichen gewesen.

Beide Parteien haben in diesem Rechtsstreit noch, im jeweiligen Falle einer heutigen Niederlage, die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen.

 Kleinblittersdorfer wollen verhindern, dass hier ein Bordell einzieht.

Kleinblittersdorfer wollen verhindern, dass hier ein Bordell einzieht.

Sollte das OVG diesen Antrag ablehnen, könnte – zumindest theoretisch – noch immer nicht Schluss sein; Schmit: „Normalerweise wird diese Entscheidung des OVG als rechtskräftig angesehen. Es besteht aber theoretisch noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.“

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