Vor Gericht Bordell-Projekt ist noch nicht ganz vom Tisch

Kleinblittersdorf · Ende Oktober hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf nicht zu einem Bordell umgebaut werden darf. Ganz vom Tisch ist das Projekt aber immer noch nicht – denn der mögliche Bordellbetreiber hat Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt.

Wie das Oberverwaltungsgericht gestern auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung mitteilte, hat das Verwaltungsgericht eine Berufung abgelehnt, und so wird das Oberverwaltungsgericht entscheiden müssen, ob die Berufung zugelassen wird. Der Bordellbetreiber habe noch bis Anfang Januar Zeit, eine Berufungsbegründung abzugeben. Dann wird der Regionalverband als Gegner vor Gericht dazu gehört.  Die Entscheidung kann aufgrund der aktuellen Geschäftsbelastung des Oberverwaltungsgerichtes noch bis zu einem Jahr dauern.

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