Bordell-Plan ist noch nicht vom Tisch

Kleinblittersdorf · Die Gegner des in Kleinblittersdorf geplanten Bordells müssen weiter warten, bis sie Klarheit haben. Jetzt geht der Streit um die Zukunft von Schloss Falkenhorst auf den Weg durch die Verwaltungsgerichte.

 „Schloss Falkenhorst“ in Kleinblittersdorf war nie wirklich ein Schloss. Foto: Becker & Bredel

„Schloss Falkenhorst“ in Kleinblittersdorf war nie wirklich ein Schloss. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Die Pläne, im Kleinblittersdorfer Schloss Falkenhorst ein Bordell zu betreiben, haben sich noch nicht erledigt. Wie der Regionalverband Saarbrücken auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung mitteilte, legte der Bordell-Investor fristgerecht Widerspruch ein gegen den Ablehnungsbescheid des Regionalverbandes. Der Gemeinderat von Kleinblittersdorf hatte sich in einer historischen Sitzung im September vor 250 Bürgern in der Spiel- und Sporthalle ohne Gegenstimme gegen ein geplantes Bordell entschieden.

In seiner Sitzung im August hatte der Rat noch mehrheitlich für das Bordell gestimmt. In Kleinblittersdorf sorgte diese Entscheidung für einen Sturm der Entrüstung. Es gründete sich eine Bürgerinitiative, die vier Demonstrationen vor dem Rathaus organisierte und binnen sechs Tagen etwa 1000 Unterschriften sammelte, um einen Einwohnerantrag gegen das Bordell in den Gemeinderat zu bringen. Der Rat kippte daraufhin seinen August-Beschluss und lehnte das Bordell ab. Der Regionalverband folgte dem Gemeinderat und teilte dem Investor die Ablehnung des Bordell-Vorhabens mit.

Der Regionalverband erklärte, der Fall gehe nun vor das Verwaltungsgericht des Saarlandes. Stephan Strichertz, Bürgermeister von Kleinblittersdorf und von Beginn an Gegner des Bordells, erklärt die weitere Rolle der Gemeinde: "Beklagter ist vor dem Verwaltungsgericht der Regionalverband. Wir wären bei einer Gerichtsverwandlung nur Beigeladene." Bereits nach dem Gemeinderatsbeschluss im September kündigte die Bürgerinitiative an, dass sie im Falle eines Widerspruchs des Investors gegen den Ablehnungsbescheid selbst tätig werde. Geplant ist eine Bürgersammelklage, basierend auf der Sperrgebietsverordnung, wonach in Kommunen unter 35 000 Einwohnern Bordelle nicht erlaubt seien. Strichertz geht davon aus: "Das Verwaltungsgericht hat umfassendes Prüfungsrecht und wird dabei sicher auch das Thema Sperrgebietsverordnung prüfen."

Der Bordell-Investor, so der Regionalverband, hätte nach dem Verwaltungsgericht noch die Möglichkeit, vor das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu ziehen, danach sogar noch vor das Bundesverwaltungsgericht .

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort