Bordellstreit Ahnenforschung für Schloss Falkenhorst

Gemeinde ringt um einen Bebauungsplan, der ein Bordell für immer verhindert und Wohnen erlaubt.

 Hunderte Bürger aus Kleinblittersdorf demonstrierten schon 2016 gegen das im Ort geplante Bordell. Der Gemeinderat hatte daraufhin seine bereits erteilte Genehmigung wieder einkassiert, was zur Klage des Investors führte. Und noch ist der Rechtsstreit  nicht zu Ende.

Hunderte Bürger aus Kleinblittersdorf demonstrierten schon 2016 gegen das im Ort geplante Bordell. Der Gemeinderat hatte daraufhin seine bereits erteilte Genehmigung wieder einkassiert, was zur Klage des Investors führte. Und noch ist der Rechtsstreit  nicht zu Ende.

Foto: Heiko Lehmann

Kleinblittersdorf. Auf der Tagesordnung ist es Punkt 3: „Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Alte Ziegelei II“. Doch der Gemeinderat von Kleinblittersdorf wird aller Voraussicht nach heute keine Entscheidung treffen.

Der Grund: Bisher habe man vergeblich nach der Stammakte der ehemaligen Direktorenvilla, die auf dem Gelände steht, gesucht. Die Akte liegt demnach weder in den Archiven der Gemeinde Kleinblittersdorf noch in denen des Regionalverbandes Saarbrücken. Das Dokument ist aber ausschlaggebend, denn darin ist vermerkt, wie viele Wohnungen in dem Gebäude, das unter der Bezeichnung „Schloss Falkenhorst“ bekannt wurde, einst genehmigt wurden.

Im vergangenen Jahr sollte die Villa an einen Bordellbetreiber verkauft werden. Dagegen machte eine Bürgerinitiative mobil, und schließlich kam die Sache vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied, das Gebäude dürfe nicht zu einem Bordell umgebaut werden.

Der Rechtsweg ist damit nicht ausgeschöpft. Derzeit liegt ein Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht. Kleinblittersdorfs parteiloser Bürgermeister Stephan Strichertz, selbst Jurist, geht davon aus, dass in „diesem Jahr wohl nichts mehr terminiert wird“.

Die Gemeinde Kleinblittersdorf will zwischenzeitlich – wie bereits berichtet – den Bebauungsplan für das Gelände, auf dem die Villa steht, verändern. Damit soll ausgeschlossen werden, dass dort Bordelle oder Spielhallen eröffnet werden können. Damit hätte die Gemeinde ihr Ziel erreicht, dem Eigentümer der Villa aber möglicherweise geschadet.

Denn: Laut Landesplanung darf die Gemeinde auf dem entsprechenden Gelände kein Mischgebiet ausweisen. Die Folge: Wohnen wäre nicht möglich. Bernard Onimus, dem die Villa gehört, die er einst marketingbewusst in „Schloss Falkenhorst“ umbenannte, hatte in der jüngsten Ortsratssitzung von Kleinblittersdorf von „Enteignung“ gesprochen.

Für diese Interpretation bekam er Zuspruch aus den Reihen von CDU und SPD. Und der Ortsrat beauftragte die Verwaltung, den „aktiven Bestandsschutz“ für das Gebäude zu prüfen. Da die Stammakte in den Archiven von Gemeinde und Regionalverband nicht aufzufinden sei, habe die Gemeinde jetzt den Eigentümer angeschrieben, sagt Bürgermeister Stephan Strichertz. Kann Bernard Onimus belegen, wie viele Wohnungen genehmigt sind, greift der Bestandsschutz. Das bedeutet: Er kann sie weiterhin vermieten.

Bürgermeister Stephan Strichertz erklärte gegenüber der SZ, das Ziel sei es, dass der Eigentümer keine Nachteile habe.

Der braucht zumindest seit geraumer Zeit gute Nerven. Sein „Schloss Falkenhorst“, das nie ein Schloss war, hatte einst sehr seriöse Zeiten: Direktorenvilla, dann unter seiner Eigentümerschaft Tagungsstätte und auch Ort für Trauungen in stilvollem Ambietente. Für Aufsehen sorgte das Anwesen erst, als er es an einen Bordellbetreiber verkaufen wollte. Mit bekanntem Ergebnis: Bürgerinitiative, Demonstrationen, Rechtsweg.

Und jetzt läuft die nächste Folge von „Schloss Falkenhorst“: die Suche nach der Stammakte.

 Bürgermeister Stephan  Strichertz.

Bürgermeister Stephan Strichertz.

Foto: Iris Maurer

Gemeinderatssitzung in Kleinblittersdorf: Der Rat tagt an diesem Dienstag, 8. Mai, ab 17.30 Uhr, und zwar in der Mensa der Gemeinschaftsschule. Die Schule hat in der Wintringer Straße die Hausnummer 78.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort