Mögliche Folgen von Bundesververwaltunsgerichts-Urteil Klagen gegen Grubenflutung im Saarland vor dem Aus?

Exklusiv | Saarbrücken/Leipzig/Saarlouis/Nalbach · Es könnte ein Wendepunkt im Streit um die Grubenflutung im Saarland sein: Die jetzt vorliegende Urteilsbegründung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts zur Teilflutung des Bergwerks Saar dürfte die Erfolgsaussichten heutiger Klagen zur allgemeinen Grubenflutung deutlich schmälern.

 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Teilflutung des Bergwerks Saar dürfte nach Ansicht von Rechtsexperten erhebliche Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten der Klagen gegen die jetzt geplante Grubenflutung von fünf ehemaligen Bergwerken im Saarland haben.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Teilflutung des Bergwerks Saar dürfte nach Ansicht von Rechtsexperten erhebliche Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten der Klagen gegen die jetzt geplante Grubenflutung von fünf ehemaligen Bergwerken im Saarland haben.

Foto: BeckerBredel

Die Klagen saarländischer Kommunen gegen die Grubenflutung könnten angesichts eingeschränkter Erfolgsaussichten vor dem Aus stehen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni dieses Jahres, zu dem jetzt die schriftliche Begründung veröffentlicht wurde, beeinträchtigt ein Grubenwasser-Anstieg nicht das Selbstverwaltungsrecht und die Planungshoheit einer Kommune. In der Urteilsbegründung geht das Leipziger Gericht zudem auf die Gefahr durch das Gas Radon sowie die Gefährdung des Trinkwassers ein. Das Urteil bezieht sich zwar ausschließlich auf den Anstieg des Grubenwassers allein im Bergwerk Saar, gegen den die Gemeinde Nalbach 2015 gerichtlich vorgegangen war. Nach Ansicht von Rechtsexperten dürfte der Leipziger Richterspruch jedoch erhebliche Auswirkungen auf die noch ausstehenden Urteile des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis zur allgemeinen Grubenflutung im Saarland haben. Denn alle 13 saarländischen Kommunen, die gegen die jetzt geplante Teilflutung ehemaliger Bergwerke auf minus 320 Meter geklagt haben, vertreten nach SZ-Informationen in einem oder mehreren Punkten eben diejenigen Argumente, die auch die Gemeinde Nalbach seinerzeit gegen die Teilflutung des Bergwerks Saar angeführt hatte – und die jetzt vom obersten deutschen Verwaltungsgericht zurückgewiesen wurden.