Ministerium reagiert auf Kritik an Zeitplan für Genehmigung Klagefrist gegen Grubenflutung beginnt erst nach Sommerferien

Saarbrücken · Gegner der geplanten Grubenflutung im Saarland beklagen unter anderem, dass Klagen während der anstehenden Urlaubszeit nur schwer zu organisieren seien. Doch die Klagefrist läuft erst nach den Sommerferien an.

 Die Klagefrist gegen die Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nicht in die Sommerferien-Zeit fallen.

Die Klagefrist gegen die Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nicht in die Sommerferien-Zeit fallen.

Foto: Ruppenthal

Das Wirtschaftsministerium hat die Kritik zurückgewiesen, dass die Klagefrist gegen die Genehmigung der Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland in die Sommerferien falle. Vielmehr beginne die Klagefrist frühestens unmittelbar nach der Ferien, also Ende August. Nach Angaben des Minsteriums ist folgendes Prozedere vorgesehen: Der Entwurf der Behörden für eine Genehmigung der Teilflutung auf minus 320 Meter werde morgen an den Bergbaukonzern RAG versandt. Dieser hat dann zwei Wochen – also bis Ende des Monats – Zeit, um dazu Stellung zu nehmen. Sollte das Unternehmen keine Einwände gegen den Entwurf geltend machen (was noch nicht klar ist), werde das Papier den betroffenen Gemeinden im Saarland überstellt, die dann wiederum zwei Wochen Zeit haben, um die Auslegung der Unterlagen in den Rathäusern erst einmal zu organisieren. Die sich dann anschließende zweiwöchige Auslegung, während der sich interessierte Bürger selbst ein Bild von dem Genehmigungsentwurf machen können, beginnt demnach Mitte August. Erst danach, inzwischen also Ende August, beginne die vierwöchige Klagefrist – die demnach bis Ende September andauert.