Jugendschutz Kein Alkohol für Funkenmariechen

Regionalverband · Das Jugendschutzgesetz gilt auch an Fastnacht. Also kein Alkohol und kein Tabak für Minderjährige. Darauf weist das Jugendamt hin.

 Narrenfreiheit hat ihre Grenzen. Tanzmariechen dürfen nicht zum Schnaps greifen, wenn sie noch nicht 16 Jahre alt sind. Und sie dürfen ihn auch nicht kaufen. Denn das Jugendschutzgesetz gilt auch an den närrischen Tagen. Unser Symbolfoto entstand in Schleswig-Holstein.

Narrenfreiheit hat ihre Grenzen. Tanzmariechen dürfen nicht zum Schnaps greifen, wenn sie noch nicht 16 Jahre alt sind. Und sie dürfen ihn auch nicht kaufen. Denn das Jugendschutzgesetz gilt auch an den närrischen Tagen. Unser Symbolfoto entstand in Schleswig-Holstein.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Ausnahmezustand. Alles geht. Regeln sind nur noch unverbindliche Angebote. Irgendwie passt schon alles. Regeln? Stellt euch mal nicht so an!