Jugendschutz Kein Alkohol für Funkenmariechen
Regionalverband · Das Jugendschutzgesetz gilt auch an Fastnacht. Also kein Alkohol und kein Tabak für Minderjährige. Darauf weist das Jugendamt hin.
14.02.2020
, 19:35 Uhr
Ausnahmezustand. Alles geht. Regeln sind nur noch unverbindliche Angebote. Irgendwie passt schon alles. Regeln? Stellt euch mal nicht so an!