Saarbrücker Berufsfeuerwehr Intrige gegen den Feuerwehrchef?

Saarbrücken · Teile der Wehr und die Oberbürgermeisterin wollen offenbar gemeinsam die Rückkehr Josef Schuns verhindern.

 Josef Schun.

Josef Schun.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Am Montag um 14.36 Uhr war Bernd „verhalten optimistisch“. „Einer der 4 Amtsärzte ist jetzt auch krank“, teilte er Petra mit. Und: „Es läuft unterschiedlich je nach Amtsarzt.“ Dann der Hinweis, dass „Aufschub beantragt“ ist, „weil es von der Menge her nicht abzuarbeiten ist“. Bernd ist Bernd Schumann, der Vorsitzende des Personalrats der Landeshauptstadt Saarbrücken. Seine E-Mail ging an Petra Messinger, die Leiterin des städtischen Personalamts – und in Kopie an die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt, Charlotte Britz (SPD).

Dass ein Personalvertreter oder Betriebsratschef so eng mit einer Personalchefin zusammenarbeitet, kommt selten vor. In diesem Fall hatte man aber offenbar ein gemeinsames Interesse: die Rückversetzung von Josef Schun auf den Chefsessel der Berufsfeuerwehr zu verhindern und den Schutz vor beamtenrechtlichen Konsequenzen für die gut 90 Berufsfeuerwehrleute, die sich krank meldeten, nachdem das Oberverwaltungsgericht diese Rückversetzung angeordnet hatte.

46 Feuerwehrleute wurden inzwischen vom Gesundheitsamt des Regionalverbands untersucht, alle Krankmeldungen wurden, wie die Stadt mitteilt, „amtsärztlich bestätigt“. Das Oberverwaltungsgericht blieb dennoch hart. Schun müsse wieder als Feuerwehrchef eingesetzt werden, es sei ihm kein Fehlverhalten anzulasten. Im Gegenteil: Das Gericht verweist auf ein Dienstzeugnis, das ihm die Stadtverwaltung am 1. August 2017 ausgestellt hat und in dem sie ihm „vorzügliche Leistungen bestätigt“. Schun „habe insbesondere gut verstanden, seine Mitarbeiter anzuleiten, verantwortungsbewusst zu Leistungen zu motivieren und durch gezielte Qualifikationsmaßnahmen zu fördern, wobei er als Vorgesetzter deren Anerkennung genossen habe“.

Was also ist plötzlich passiert, dass Oberbürgermeisterin Charlotte Britz sich veranlasste fühlte, den Feuerwehrchef im Dezember 2017 vom Dienst freizustellen? Dass er bei einem Brand mit vier Toten in der Saarbrücker Saaruferstraße Fehler gemacht habe, räumte eine Untersuchung bereits wenige Tage später aus. Das Gericht bescheinigte Schun später auch, dass mit der Spende eines ausgedienten Feuerwehrautos an einen Verein alles seine Richtigkeit gehabt hat.

Was ist dem Mann also vorzuwerfen? „Das Vertrauensverhältnis zwischen großen Teilen der Feuerwehrmannschaft, des Leitungsdienstes und Josef Schun ist nicht nur wegen des Brandereignisses 2017 in der Saaruferstraße, sondern auch wegen seines Führungsverhaltens zerstört“, teilte Stadtpressesprecher Thomas Blug dazu am Mittwoch mit.

Schun, zu dem sich in den Medien seit Monaten der Personalrat, die Stadtverwaltung und diverse Feuerwehrvertreter äußern, ohne konkreter zu werden, was die genauen Vorwürde angeht, darf sich selbst nicht äußern. Schun kann sich nicht wehren gegen die Vorwürfe, weil es sich um einen „innerdienstlichen Rechtsstreit“ handelt, teilt Blug mit. Es sei „beamtenrechtlich nicht statthaft“, dass Schun „sein Verfahren durch Verlautbarungen in der Öffentlichkeit begleitet“.

Die Stadtverwaltung ist in einer schwierigen Lage. Auch deshalb, weil dem Wachmannschaftsbeirat zugesagt worden ist, dass Schun nicht auf seinen Posten zurückkehrt? „Nein“, sagt Bürgermeister Ralf Latz (SPD), „das ist nicht zugesichert worden, da es sich um ein laufendes Verfahren handelte.“ Ein Verfahren, das die Stadt, weil Schun bisher jeden Prozess gewonnen hat, nach Angaben der Verwaltung bisher rund 9300 Euro gekostet hat.

Dass die Kommunalaufsicht des Landes Oberbürgermeisterin Charlotte Britz bereits am vergangenen Freitag an ihre „Fürsorgepflicht gegenüber Ihrem Mitarbeiter Herrn Schun“ erinnert hat, scheint im Rathaus kaum Beachtung zu finden. Der von Britz offenbar angeforderte Vorschlag aus dem Amt für Brand- und Zivilschutz, wie mit der Situation umgegangen werden soll, klingt nach einer Mobbing-Anleitung gegen Schun.

„Aus rein operativer Sicht“ solle man Schun, wie vom Gericht angeordnet zurückholen, lautet die Empfehlung aus der Berufsfeuerwehr. Der direkte Vorgesetzte, Saarbrückens Sicherheitsdezernent Harald Schindel (Linke), solle aber darauf drängen, dass Schun, der gerade in Urlaub ist, sofort zurückkehrt. Beim aktuellen Personalmangel könne es „ja nicht sein, dass der Leiter der Feuerwehr Urlaub macht“, heißt es in der Mail an Britz. „Je nach gewollter Schärfe“ könne man „ich weise Sie an“ schreiben oder „ich fordere Sie auf“. Jedenfalls solle man Schun verpflichten, „dafür Sorge zu tragen, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Saarbrücken sofort wieder hergestellt wird“. „Und dann schauen wir mal, ob er seiner Verantwortung gerecht wird“, endet das Schreiben an Britz.

 Charlotte Britz.

Charlotte Britz.

Foto: BeckerBredel

Thomas Blug teilte am Mittwoch, knapp sechs Stunden nach Eingang der Mail aus der Berufsfeuerwehr, mit, dass die Stadt „die vorläufige Rückumsetzung Schuns auf den Posten des Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz unverzüglich veranlasst“ hat. Man werde aber die beim Oberverwaltungsgericht eingelegte Beschwerde gegen die Rückversetzung Schuns „weiterverfolgen und zeitnah begründen“.

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