Kleine Waffenscheine Interesse am Kleinen Waffenschein bleibt groß

Regionalverband · Nach der Antragswelle von 2016 gingen die Zahlen 2017 zwar zurück. Doch sie liegen weit über den Werten früherer Jahre.

 Hunderte Bürger aus Saarbrücken und den umliegenden Kommunen haben sich seit Anfang 2016 einen Kleinen Waffenschein besorgt.

Hunderte Bürger aus Saarbrücken und den umliegenden Kommunen haben sich seit Anfang 2016 einen Kleinen Waffenschein besorgt.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Killig

Silvester 2015 hat alles verändert. Nach Hunderten Überfällen und Sexualverbrechen am Kölner Hauptbahnhof ist ein Dokument auch in unserer Region gefragter denn je: der Kleine Waffenschein. Es gibt ihn seit dem 1. April 2003. Und es geht denen, die ihn haben wollen, natürlich nicht nur um das amtliche Dokument, sondern vor allem darum, was sich damit legal erwerben und mitführen lässt, also  Reizstoff-, Schreckschuss-, und Signalwaffen.

Der Regionalverband legte der SZ auf Anfrage die Zahlen vor: Demnach erteilte die Behörde 2017 immerhin 229, im Jahre 2016 sogar 379 Kleine Waffenscheine. Zum Vergleich: In den vorangegangenen Jahren genehmigte der Regionalverband durchschnittlich nur 40 Kleine Waffenscheine. Regionalverbandssprecher Lars Weber sagt denn auch, der 2017er-Wert liege „immer noch weit über dem Niveau von vor 2016“.

Den „Kleinen Waffenschein“ stellt die Waffenbehörde auf Antrag unbefristet aus, nachdem sie die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ des Interessenten überprüft hat. Anders als bei Dokumenten für den Kauf echter Waffen entfällt beim Kleinen Waffenschein die Prüfung der Sachkunde und des Bedürfnisses. Das Dokument ist aber kein Freibrief, überall mit der Schreckschusspistole unterwegs zu sein. Nach Angaben der Behörde berechtigt es „nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen“. Der „Kleine“ Waffenschein beinhaltet außerdem nicht die Erlaubnis, außerhalb von Schießstätten zu schießen. Die Ausstellungsgebühr beträgt 50 Euro.

Wer echte Waffen benötigt, also etwa Sportschützen und Jäger, muss deutlich höhere Anforderungen erfüllen und braucht eine Waffenbesitzkarte (WBK). Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sich von der Waffenbehörde auf die erforderliche Zuverlässigkeit prüfen lassen.

Außerdem müssen Interessenten die Sachkunde und das Bedürfnis nachweisen, sich eine Waffe zuzulegen. Und sie haben zu beweisen, dass sie die Waffen sicher aufbewahren. Rund 2000 Personen im Regionalverband – ohne Saarbrücken, das eine eigene Waffenbehörde hat – verfügen über eine oder mehrere Waffenbesitzkarten.

Privatpersonen haben in den Kommunen um Saarbrücken aber keinen „Großen“ Waffenschein, der auf drei Jahre befristet ist. Er berechtigt dazu, in der Öffentlichkeit echte Waffen verdeckt mitzuführen. Den „großen Waffenschein“ bekommt aber nur, wer zum einen die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte erfüllt und zum anderen nachweist, dass er „mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und diese Gefährdung durch Schusswaffen gemindert werden kann“.

Bei der Landeshauptstadt gab es 2016 insgesamt 318 Anträge auf den Kleinen Waffenschein, 2017 waren es 211. Dazu teilt die Stadtpressestelle mit: „Seit der Kölner Silvesternacht 2015/2016 ist die Nachfrage nach Kleinen Waffenscheinen auch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken stark gestiegen.“ Zum Vergleich: Im Jahr 2015 gab es lediglich 53 Anträge auf den kleinen Waffenschein. Das ist immer noch viel Vergleich zur Zahl der Inhaber eines echten, Großen Waffenscheins in Saarbrücken. 2016 verlängerte die Stadt  zwei Große Waffenscheine, 2017 gab es keinen einzigen entsprechenden Antrag, eines dieser auf drei Jahre befristete Dokument zu verlängern.

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