Maskenpflicht in Saarbrücken und Pandemie-Entwicklung im Regionalverband Jetzt Maskenpflicht in der Saarbrücker Innenstadt

Saarbrücken/Regionalverband · Maskenpflicht gilt ab Samstag, 5. Dezember, von 11 bis 19 Uhr in der Saarbrücker Innenstadt – für alle, die älter als 6 Jahre sind. Und zwar bis einschließlich Samstag, 12. Dezember. Das teilt die Stadt-Pressestelle mit.

 Bahnhofstraße in Saarbrücken: Hier gilt ab Samstag, 5. Dezember, Maskenpflicht.

Bahnhofstraße in Saarbrücken: Hier gilt ab Samstag, 5. Dezember, Maskenpflicht.

Foto: BeckerBredel

Rechtsgrundlage für diese Anordnung der Stadtverwaltung ist die aktuelle Rechtsverordnung des Landes. Laut dieser Verordnung „sollte im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen“. Die Verordnung mache es möglich, dass Ortspolizeibehörden, „eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Plätzen und Straßen anordnen“. Die Maskenpflicht gilt an folgenden Orten: täglich (außer an Sonn- und Feiertagen): in der Bahnhofstraße, in der Reichsstraße bis zur Einmündung der Trierer Straße sowie auf dem Vorplatz der Europagalerie und bis zur Saarbahn-Haltestelle am Hauptbahnhof, außerdem in der Kaltenbachstraße.

110 neue Corona-Infektionen registrierte das Gesundheitsamt des Regionalverbandes (RV) am Freitag, 4. Dezember, bis 16 Uhr. Außerdem wurden dem Amt zwei weitere Todesfälle gemeldet – am Donnerstag starben eine 84-jährige Patientin und ein 80-jähriger Patient.  84 Personen durften am Freitag ihre Quarantäne beenden. Somit galten am Freitagabend 872 Menschen im RV als coronainfiziert.

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