Beschwerde von Mitarbeiterin Kam es zu Impf-Vordränglern in einer Senioreneinrichtung?

Regionalverband · Eine Mitarbeiterin einer Senioreneinrichtung im Regionalverband Saarbrücken behauptet, dass anstatt dem Pflegepersonal Mitglieder der Chefetage der Einrichtung mit übrig gebliebenen Impstoffen gegen das Corona-Virus geimpft wurden. Dem Gesundheitsministerium sind keine derartigen Fälle bekannt.

 Die Corona Impfverordnung sieht vor, dass übrig gebliebene Impfdosen an Mitarbeitende der Pflegeeinrichtungen und mobilen Impfteams verteilt wird.

Die Corona Impfverordnung sieht vor, dass übrig gebliebene Impfdosen an Mitarbeitende der Pflegeeinrichtungen und mobilen Impfteams verteilt wird.

Foto: dpa/Sven Hoppe

In Folge der Berichterstattung über „Impf-Vordrängler“ meldete sich eine Mitarbeiterin einer Senioreneinrichtung im Regionalverband in unserer Redaktion. Sie erklärte, dass in der Einrichtung, in der sie arbeite, Mitglieder der Chefetage mit übrig gebliebenen Impfstoff versorgt worden seien und nicht etwa das Pflegepersonal, das mit den Senioren in Kontakt steht.

„Derartige Fälle sind uns nicht bekannt“, antwortete dazu auf SZ-Anfrage Annika Hoffmann von der Pressestelle des Gesundheitsministeriums. Das offizielle Vorgehen sei wie folgt: „Die übriggebliebenen Impfdosen werden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Impfteams verimpft. In beiden Fällen liegt eine Priorisierung gemäß Paragraf 2 Nr. 2, bzw. Nr. 4 der Corona Impfverordnung vor.“ Besagter Paragraf befasst sich damit, welche Personen „mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung“ haben, unter Punkt 2 heißt es: „Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind…“

Unter Punkt 4 ist zu lesen: „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren … sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden“.

Die Mitarbeiterin (Name ist der Redaktion bekannt) der Senioreneinrichtung hatte auch gesagt, bei einem Anruf beim Gesundheitsministerium sei ihr erklärt worden, Mitarbeiter könnten aus „arbeitsrechtlichen Gründen“ nicht mit übriggebliebenen Impfstoff geimpft werden. Dass es keine Impf-Einschränkung durch das Arbeitsrecht gebe, so die sinngemäße Antwort des Ministeriums, zeige sich schon daran, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechender Einrichtungen ja tatsächlich mit Restimpfstoff geimpft wurden. – Woraus sich dann wohl folgern lässt, dass es im Zusammenhang mit besagtem Telefonat zu einem Missverständnis oder Irrtum gekommen sein muss.

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