Wiederkehrende Beiträge Bürgerproteste führten zur Abschaffung

Sulzbachtal-/Fischbachtal · Sulzbach und Quierschied haben keine Strabs, in Friedrichsthal wurde sie bisher nicht angewandt.

 In der Stadt Friedrichsthal wurde in den letzten Jahren keine Maßnahme ausgeführt, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erforderlich gemacht hat. Auch nicht im Neubaugebiet Geißwies, auf dem Bild noch in Planung.

In der Stadt Friedrichsthal wurde in den letzten Jahren keine Maßnahme ausgeführt, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erforderlich gemacht hat. Auch nicht im Neubaugebiet Geißwies, auf dem Bild noch in Planung.

Foto: BeckerBredel

Im Saarland können Gemeinden von ihren Bürgern Beiträge für den Ausbau von Straßen oder Gehwegen erheben. Die Straßen- oder Gehwegausbaubeiträge sind jeweils in eigenen Satzungen geregelt (Strabs oder Gabs).

In der Stadt Sulzbach gibt es aktuell keine Straßenausbaubeitragssatzung, wie die Pressestelle mitteilt. Das war in früheren Jahren aber anders: „Am 5. Juni 1987 wurde eine Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen gemäß Paragraf 8 Kommunalabgabengesetz für das Saarland vom Stadtrat beschlossen“, so die Angaben aus dem Rathaus weiter. Anfang der 1990er Jahre sei die Ausbaubeitragssatzung angewandt worden, die Einnahmen betrugen rund 330 000 DM. Nach der Landtagswahl 1999 habe die CDU-Landesregierung den Zwang zur Erhebung der einmaligen Beiträge für den Straßenausbau wieder abgeschaft.

Im Dezember 2001 beschloss der Sulzbacher Stadtrat dann aber eine eigene Gehwegausbaubeitragssatzung. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung am 17. Dezember 2001 trat die alte Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen außer Kraft.

In der Gemeinde Quierschied gibt es keine Strabs, aber eine Gehwegausbaubeitragssatzung, so die Gemeindepressestelle. Diese hatte einen Vorläufer in der Straßen- und Gehwegausbaubeitragssatzung vom 31. Oktober 1995. Sie wurde am 15. November 2003 von der bis heute geltenden Gehwegausbaubeitragssatzung abgelöst. Eine Anwendung der früheren Satzung erfolgte nicht.

Die Abschaffung der Straßen- und Gehwegausbaubeitragssatzung sei vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. September 2001 beschlossen worden. Vorangegangen waren massive Proteste von Anliegern gegen die Straßenausbaubeiträge einer Maßnahme. Die Verwaltung plane derzeit keine Wiedereinführung. Ob sich der neue Gemeinderat mit dieser Thematik befasst, wird sich nach den Kommunalwahlen am 26. Mai zeigen.

Die Gebühren der Gabs werden anteilig nach dem tatsächlich beitragsfähigen Aufwand gemäß der Satzung berechnet. Darüber hinaus sieht die Satzung keine weiteren Pflichten vor, wie die Gemeinde weiter mitteilt. Die für die erste Anwendung der Gabs im Haushalt 2019 vorgesehene Summe betrage 13 000 Euro. Sie sei allerdings noch nicht abgerechnet worden. Beschwerden gegen die Gabs seien der Gemeinde nicht bekannt; es sei nicht geplant, die Gabs wieder abzuschaffen.

In der Stadt Friedrichsthal wiederum gibt es eine Strabs. Der Stadtrat hat diese Satzung am 21. Dezember 1994 beschlossen, ihr Inkrafttreten war am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung, also am 25. März 1995, so die Stadtpressestelle, und weiter: „Die Festsetzung ist in der Satzung in Paragraf 3 geregelt und weicht hier nicht von den üblichen Regelungen ab, die für Straßen- und Gehwegausbaubeiträge empfohlen werden. Üblicherweise orientiert sich die Beitragssatzung an der Mustersatzung, die das zuständige Ministerium oder der Saarländischen Städte- und Gemeindetag den Kommunen an Hand gibt.“

In der Stadt Friedrichsthal sei in den letzten Jahren keine Maßnahme ausgeführt worden, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erforderlich gemacht hat. Weiter heißt es aus dem Rathaus: „Der Stadtrat hat mit dem Beschluss der Strabs unter anderem der Pflicht zur Einnahmenbeschaffung Folge geleistet. Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen sind vorbehaltene Aufgaben des Gemeinde-/Stadtrates einer Kommune. Der Friedrichsthaler Verwaltung liegen keine Informationen vor, dass eine Änderung oder Abschaffung der Satzung vorgesehen ist“, so die Angaben abschließend.

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