Neue Corona-Regeln Im Saarbrücker Zoo gilt ab Freitag 2G-plus-Regel

Saarbrücken · Ab Freitag, 3. Dezember, gilt für den Einlass in den Saarbrücker Zoo die 2G-plus-Regel.

 Zoo Saarbrücken im Herbst: Gibbons.

Zoo Saarbrücken im Herbst: Gibbons.

Foto: Thomas Reinhardt

„Dadurch können die Tierhäuser für Besucherinnen und Besucher geöffnet bleiben“, erklärte das Rathaus St. Johann. Auch die Veranstaltungen im Rahmen des „Winterzaubers im Zoo“ an den Wochenenden können demnach so weiterhin stattfinden.

Voraussetzung für den Einlass im Saarbrücker Zoo ist dann für alle Gäste ab 18 Jahren der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes sowie zusätzlich die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ausgenommen von dieser Regel sind laut Angeben des Rathauses St. Johann Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und 17 Jahren, die einen Nachweis über ihre regelmäßige Teilnahme am Testangebot in ihrer Einrichtung vorlegen können und Kinder zwischen sechs und 17 Jahren, die einen aktuellen negativen Test vorlegen.

Tiere im Porträt: Ein Besuch im Saarbrücker Zoo
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Foto: Thomas Reinhardt

Ebenfalls ausgenommen seien Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen für den Besuch einen aktuellen negativen Test vorlegen.
In den Tierhäusern gilt Maskenpflicht. Die Abstands- und Hygieneregeln im Zoo seien einzuhalten.

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