Zwischenlösung im Wabenstreit

Heusweiler · Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs können innerhalb Heusweilers in drei Tarifzonen („Waben“) unterwegs sein, ohne die Gemeindegrenze zu verlassen. Das sorgte wiederholt für Unmut. Die Gemeinde bietet nun freiwillig an, den Differenzbetrag zwischen einer und drei Waben zu bezahlen.

"Waben" heißen die einzelnen Zonen, in die der Fahrplan für den saarländischen Bus- und Saarbahn-Verkehr unterteilt ist. Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl der Waben, durch die man fährt. Der Name entstand, weil das Grundmuster der Waben den sechseckigen Waben in einem Bienenstock gleicht. Während allerdings die Bienen-Waben süßen Honig liefern, stoßen die Nahverkehrs-Waben den Saarbahn-Nutzern in Heusweiler sauer auf. Denn je nach Fahrziel und Einsteige-Punkt kann es sein, dass man innerhalb der Heusweiler Gemeindegrenzen drei dieser Waben durchfährt und den entsprechenden Fahrpreis zahlt, obwohl man die Gemeindegrenzen nicht verlässt.

Nachdem es einige Beschwerden gegeben hatte, hat der Heusweiler Gemeinderat im Mai fast einstimmig eine "Zwischenlösung" auf den Weg gebracht, die jetzt auch umgesetzt ist, wie Klaus Thinnes, bei der Gemeinde Leiter des Fachbereichs Finanzwesen/Bürgerdienste, berichtet: Bei der Gemeinde kann man sich nun den Differenzbetrag zwischen einer und drei Waben erstatten lassen - das gilt natürlich nur für Fahrten mit Start und Ziel innerhalb der Gemeinde Heusweiler und zum Beispiel nicht für Monatskarten nach Saarbrücken.

Weil es allerdings für die Verwaltung viel zu umständlich und teuer wäre, die Fahrkarten "tröpfchenweise" zu bearbeiten, müssen die entsprechenden Fahrscheine gesammelt und quartalsweise abgegeben werden - jeweils innerhalb von 14 Tagen am Ende eines Quartals. Dann sollte auch "der Verwaltungsaufwand überschaubar" sein, so Thinnes. Das benötigte Formular "Antrag auf Erstattung Fahrkosten" bekommt man im Bürgerbüro oder man kann es im Internet herunterladen unter www.heusweiler.de (dann "Rathaus & Verwaltung" und "Formularservice" anklicken). Maximal wird pro Jahr die Differenz zwischen einer Jahreskarte der Preisstufe 1 und einer Jahreskarte der Preisstufe 3 zurückerstattet.

Da es sich bei dieser Rückerstattung um eine freiwillige Ausgabe der Gemeinde Heusweiler handelt, wird von Jahr zu Jahr erneut entschieden, ob dieses Angebot, das seit dem 1. Juli gilt, auch weiterhin aufrechterhalten wird.

Das Ganze ist zudem aus Sicht von Verwaltung und Gemeinderat nur eine "Zwischenlösung", weil man auch weiterhin dafür eintreten möchte, dass es entweder einen Kurzstrecken-Tarif gibt oder ganz Heusweiler nur noch eine Wabe umfasst. Letzteres gestalte sich aber als schwierig. Auch seitens der Saarbahn hieß es dazu schon, dass dies Rückwirkungen auf das gesamte Wabensystem und die gesamte Kostenkalkulation hätte.

Zum Thema:

Auf einen BlickDie Heusweiler Waben: Während etwa Püttlingen einschließlich Köllerbach und Riegelsberg einschließlich Walpershofen von jeweils nur einer Wabe für den Öffentlichen Personennahverkehr umfasst werden, gibt es in Heusweiler sogar vier Waben, die Routen verlaufen allerdings so, dass maximal drei dieser Waben durchfahren werden können. Neben der größten Wabe für den überwiegenden Teil der Gemeinde Heusweiler gibt es noch je eine kleinere Wabe für Eiweiler und Numborn sowie eine gemeinschaftliche Wabe für Wahlschied und Holz. mr

Zum Thema:

HintergrundEinen eigenen Kurzstreckentarif für Heusweiler zu bekommen, dürfte ein Bohren dicker Bretter sein: Noch im Oktober wurde seitens des Saarländischen Verkehrsverbundes (SaarVV) erklärt, dass es außer den Kurzstrecken in Saarbrücken und Völklingen ("Überbleibsel" aus der Zeit vor dem Verkehrsverbund) keine Kurzstrecken geben werde, weil das die Einnahmen des Verbundes mindern würde. red

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