Gewerbegebiet-Gegner sehen Handlungsbedarf Natur und Naherholung kontra Bebauung

Wahlschied · GBH-Fraktion will die Pläne für ein Gewerbegebiet in Wahlschied „vom Tisch“ haben.

Das Thema „Gewerbegebiet Wahlschied“ müsse jetzt endlich vom Tisch, verlangt die Fraktion GBH (Grüne Bürger Heusweiler) in einem Brief an den Heusweiler Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU). In diesem Brief fordert sie dazu auf, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 24. Mai 2018 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet zwischen Vorstadtstraße und Göttelborner Straße in Wahlschied wieder aufgehoben wird. In dem Brief heißt es unter anderem: „Es kann nicht sein, dass die Wahlschieder Bürger, die in einer Bürgerinitiative vor den Wahlen über 500 Unterschriften gegen dieses Gewerbegebiet gesammelt haben, immer noch keine klare Antwort der Verwaltung haben.“ Es dränge sich der Gedanke auf, dass das Thema aus wahltaktischen Gründen kleingeredet worden sei. In der Presse sei ja schon zu lesen gewesen, „die Sache sei wohl vom Tisch. Eine eindeutige Antwort gab es bisher nicht.“

In der Tat hatte Bürgermeister Redelberger in Gesprächen mit der Saarbrücker Zeitung angedeutet, dass sich das Gewerbegebiet wegen der Proteste nicht realisieren ließe „und die Angelegenheit wohl vom Tisch ist“. Doch vor vier Wochen lehnte der Wahlschieder Ortsrat einen Antrag der BfB-Fraktion (Bürger für Bürger) zur Einstellung der Planungen mit Stimmenmehrheit der SPD ab (SZ vom 26. September). Allerdings: Die SPD war im Ortsrat nicht für das Gewerbegebiet eingetreten, sondern dafür, den Planungsbeschluss des Umweltministeriums abzuwarten nach dem Motto: Wenn das Umweltministerium das Gebiet ablehnt, dann ist es endgültig vom Tisch.

Unabhängig davon sagte GBH-Sprecher Hans-Gerd Lafontaine jetzt: „Wir haben den Bürgern vor der Wahl versprochen, dass wir bei diesem Thema zu keinen Kompromissen bereit sind.“

Seine Fraktion könne nicht akzeptieren, dass die Schutzziele des angrenzenden FFH-Gebietes verletzt werden, dass die unter dem Gewerbegebiet wohnenden Menschen – nach Ansicht der GBH – durch Überschwemmungen bei Starkregen gefährdet würden, ebensowenig dass die Naherholung beeinträchtigt werde, dass in den Lebensraum von Tieren und Pflanzen eingegriffen wird und dass „die Argumente der Gegner dieses Gewerbegebietes ignoriert werden.“

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