Letztes Freibad-Stündlein hat geschlagen

Heusweiler · Letztlich waren es die Kosten, die 2007 das Aus für das Heusweiler Freibad besiegelten. Nun geht das Freibad noch ein letztes Mal ordentlich ins Geld: Im Herbst sollen die Abrissarbeiten beginnen. 500 000 Euro sind dafür veranschlagt. Danach sollen 15 bis 20 Baugrundstücke auf dem Gelände entstehen.

 So langsam wird die letzte Strophe für das 2007 geschlossene Heusweiler Bad angestimmt: Im Herbst soll die Anlage abgerissen werden, um Platz für Wohnbebauung zu schaffen. Archivfotos: Fred Kiefer

So langsam wird die letzte Strophe für das 2007 geschlossene Heusweiler Bad angestimmt: Im Herbst soll die Anlage abgerissen werden, um Platz für Wohnbebauung zu schaffen. Archivfotos: Fred Kiefer

 Thomas Redelberger

Thomas Redelberger

 Nächtliche Vandalen-Besuche zeichnen sich im Eingangsbereich des ehemaligen Bades ab.

Nächtliche Vandalen-Besuche zeichnen sich im Eingangsbereich des ehemaligen Bades ab.

In der jüngsten Heusweiler Gemeinderatssitzung war bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes bekannt geworden, dass die Verwaltung 500 000 Euro für den Abriss des ehemaligen Freibades eingeplant hat. Wir haben im Rathaus nachgefragt: Wann geht es los, was ist geplant?

"Der Rückbau, beziehungsweise Abriss wird im Herbst beginnen. Wenn es wettertechnisch klappt, wollen wir es in diesem Jahr auch komplett durchziehen", sagte Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU ). Das heißt: Die ehemaligen Becken und die Hauptbauten werden dem Erdboden gleichgemacht. Dann werden dort Baugrundstücke entstehen. Mit den Abrissarbeiten wird eine Firma beauftragt.

Warum ist der Abriss so teuer? Eine halbe Million Euro hört sich jedenfalls nach sehr viel an. "Das ist schon eine Riesenfläche. Für den Abriss eines kleinen Häuschen muss man ja schon um die 40 000 Euro zahlen", betont Redelberger. Mit dem Abriss alleine sei es ja auch nicht getan: Metall, Holz, Steine und Bauschutt müssen getrennt und entsorgt werden. Und es muss untersucht werden, ob Schadstoffe oder besondere Abfälle im Boden liegen. Erst danach kann eine Bauplanung erfolgen.

Die Heusweiler Verwaltung rechnet damit, dass auf dem vier Hektar großen Grundstück 15 bis 20 Baugrundstücke ausgewiesen werden können, es soll ein reines Wohngebiet werden. "Wir würden die Bauplanung ja am liebsten im Hause selbst machen, aber es liegen auch Angebote von Projektierern vor. Mal sehen, wie der Rat entscheidet", sagte Redelberger. Hauptamtsleiter Hans-Günther Flätgen verwies ebenfalls darauf, dass die Bauplanung im Rahmen der Haushaltsberatungen Ende diesen Jahres vergeben wird, und er erläuterte: "Ja, wir würden es am liebsten selber machen, aber es wäre auch denkbar, dass wir Teilbereiche vergeben." Wenn alles gut läuft, könnte Ende nächsten Jahres mit den ersten Erschließungsmaßnahmen begonnen werden. Rückblick: Nach der Schließung des Heusweiler Freibades im Jahr 2007 suchte die Gemeinde einen Investor, der das Gelände kaufen und neu überplanen wollte. Im Sommer 2014 schien ein solcher endlich gefunden zu sein. Der Investor Michael H. wollte das Gelände in einen Sport- und Gesundheitspark umbauen. Zusätzlich wollte die Gemeinde auf dem Areal fünf Baugrundstücke anbieten. Bei dieser Ankündigung blieb es, bis es dem Gemeinderat im März 2015 zu bunt wurde. Die FDP glaubte nicht mehr daran, dass sich ein Sport- und Freizeitpark wirtschaftlich trage. Auch die Zahlen, die der Investor der Verwaltung vorgelegt hatte, erschienen den Liberalen nebulös.

Die FDP äußerte den Verdacht, dass der Investor im Prinzip andere Pläne habe. Sogar von einem möglichen Bordellbetrieb wurde hinter vorgehaltener Hand gesprochen. Dafür bezog die FDP Prügel. Die Linke schimpfte sogar, dass man den Investor "kaputt reden" wolle. Dabei lief zu diesem Zeitpunkt schon ein Verfahren wegen Verdachts auf Insolvenzverschleppung gegen Michael H. (nicht im Zusammenhang mit dem Schwimmbadprojekt, sondern wegen anderer Fitness-Betriebe). Auf Antrag der CDU beschloss der Rat schließlich mehrheitlich, dem Investor einen Grundstücksvertrag vorzulegen und ihm eine Frist von zwei Monaten zur Entscheidung einzuräumen. Falls der Investor nicht unterschreiben würde, dann sollte die Verwaltung das Gelände als Bauland erschließen lassen. Der Investor unterschrieb nicht.

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