Heusweiler gegen Quierschied vor Gericht

Heusweiler · Ungewöhnlich ist es, wenn eine Gemeinde wegen eines schon genehmigten Bauvorhabens eines Nachbarn noch das Gericht bemüht. Durch einen Antrag in letzter Sekunde verzögert Heusweiler den Bau eines Einkaufsmarktes in Göttelborn.

Offenbar will die Heusweiler Verwaltung den in der Nachbarkommune Göttelborn geplanten Einkaufsmarkt nun juristisch verhindern, beziehungsweise seine Ausdehnung begrenzen. Das Ziel verfolgt Heusweiler schon länger, insbesondere, um ein Abwandern der Kaufkraft aus dem Ortsteil Holz in das zu Quierschied gehörende Göttelborn zu verhindern (wir berichteten).

Gestern teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis mit, dass die Gemeinde Heusweiler am 12. November ein "Normenkontrollverfahren" gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Quierschied eingereicht und in diesem Zusammenhang auch ein "Eilrechtsschutzverfahren" beantragt hat.

Prinzipiell geht es bei einem Normenkontrollverfahren darum, dass ein höher eingestuftes Recht ein anderes Recht aushebeln soll. Der Heusweiler Vorstoß, so Hauptamtsleiter Hans-Günter Flätgen, richte sich insbesondere gegen das Planfeststellungsverfahren der Gemeinde Quierschied für den Einkaufsmarkt. Der dürfe, im Sinne der Holzer Geschäfte, "schon gar nicht in der geplanten Größe" kommen.

Quierschieds Bürgermeisterin Karin Lawall , die gestern durch die SZ von dem Heusweiler Vorstoß erfuhr, sagte: "Ich bin über das Vorgehen Heusweilers mehr als befremdet. Bei allem Respekt für den Einsatz für die eigene Gemeinde. Aber Heusweiler kann uns nicht verwehren, die Nahversorgung unserer Bürger zu sichern. Nach einer Studie des Regionalverbandes hat Quierschied gegenüber Heusweiler deutlich weniger Verkaufsfläche pro Kopf im Bereich des Lebensmittel-Einzelhandels." Göttelborns Ortsvorsteher Peter Saar (SPD ) sprach von "reiner Schikane", die auch den Heusweiler Bürgern mehr schade als nutze.

Damit das Normenkontrollverfahren rechtzeitig greifen kann - Baubeginn sollte eigentlich kommende Woche sein - hat Heusweiler auch die einstweilige Verfügung ("Eilrechtsschutzverfahren") beantragt. Dieses "Eilverfahren" könnte in sechs Wochen abgeschlossen sein, das Hauptverfahren - wenn es denn dazu kommt - sich über ein Jahr hinziehen.
Noch ist alles offen

Beiden Seiten bliebe danach noch die Möglichkeit einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht . Sollte Quierschied unterliegen, müsste es die Pläne dann nachbessern oder neu gestalten - vorausgesetzt, die Markt-Kette "Netto" hat dann noch Interesse. Eine weitere Möglichkeit ist allerdings, dass es erst gar nicht zum Normenkontrollverfahren kommt. Jetzt muss das Gericht entscheiden, wie es weitergeht.

"Mit dem Normenkontrollverfahren soll die Satzung im Hauptverfahren für unwirksam erklärt werden", sagte Michael Bitz, Richter am zuständigen 2. Senat und Präsident des OVG. Quierschied muss nun binnen drei Wochen eine Stellungnahme abgeben und alle Planungsunterlagen einreichen.

Heusweiler hatte schon den - ungewöhnlichen - Versuch gestartet, beim Kooperationsrat des Regionalverbandes gegen das Quierschieder Projekt vorzugehen, war damit jedoch letztlich gescheitert.

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