Friedhof-Nutzung wird teurer Heusweiler: Friedhofsgebühr steigt
Heusweiler · Insgesamt ist es eine kleine Erhöhung, die sich aber unterschiedlich auswirkt.
Einstimmig hat der Heusweiler Gemeinderat eine Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen. Diese Entscheidung wurde bereits im Februar 2012 eingeleitet. Damals regte der Rat an, dass die Friedhofsgebühren zum 1. Januar 2018 auf einen Kostendeckungsgrad von 74 Prozent und zum 1. Januar 2020 auf einen Kostendeckungsgrad von 76 Prozent angehoben werden sollen. Derzeit liegt der Kostendeckungsgrad bei 72 Prozent – sprich: 28 Prozent der für die Friedhöfe anfallenden Kosten werden aus der Gemeindekasse und somit „von der Allgemeinheit“ bestritten, 72 Prozent durch die von den Friedhof-Nutzern zu entrichtenden Gebühren.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Kommunalpolitikern und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, beschäftigt sich seit anderthalb Jahren mit den Friedhofsgebühren. Die Gebühren wurden auf der Basis der Kalenderjahre 2014 bis 2016 komplett neu kalkuliert. Die Ergebnisse dieser drei Jahre wurden gemittelt und bilden nun die Grundlage für die Berechnung der neuen Gebühren.
Bei den „Pflegegebühren“ konnte ab 2016 durch die Kämmerei eine exaktere Zuordnung der entstandenen Kosten erfolgen. Es zeichnet sich zudem ab, dass sowohl die Kühlzellen als auch die Halle für die Verabschiedung Verstorbener zunehmend weniger genutzt werden, wodurch die entstehenden Kosten in diesen Bereichen auf eine geringere Anzahl von Nutzern verteilt werden mussten.
Zusätzlich zu den aktualisierten Gebühren wurde die Friedhofsgebührensatzung ergänzt: Wie bisher, wird die für die Nutzung der Kühlzellen Samstag und Sonntag als nur ein Tag angerechnet, und Feiertage werden künftig gar nicht mehr berechnet, da an diesen Tagen keine Bestattungen stattfinden können.
Stephan Schmidt (SPD) war Mitglied dieser Arbeitsgruppe und begründete die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung damit, dass man mehr Gebührengerechtigkeit herbeiführen wollte. Wenn man sich die neuen Gebühren anschaue, sehe man, dass immer noch 26 Prozent über Steuern und Abgaben querfinanziert werden müssen, so Schmidt. „Das kann nicht gerecht sein, denn wir haben auch noch andere Aufgaben, zum Beispiel Schulen und Kindergärten ordentlich auszustatten.“
Hans-Kurt Hill (Linke) wollte wissen, welche Bestattungsart in der neuen Friedhofsgebührensatzung nun die günstigste sei. Die anonyme Beisetzung sei die günstige, aber die empfehle die Verwaltung natürlich nicht, sagte Kirsten Kirsch vom Friedhofsamt der Gemeinde. Sehr günstig geworden sei die Bestattung in Bodendeckergräbern.