Auf Konfrontationskurs mit dem Oberbergamt Heusweiler bleibt bei Grubenwasser-Klage

Heusweiler · Der Gemeinderat bleibt einstimmig dabei: Die Gemeinde Heusweiler wird ihre Klage gegen die von der RAG beantragte und vom Oberbergamt des Saarlandes genehmigte Teilflutung ehemaliger Bergwerke im Saarland nicht zurückziehen.

Die gemeinde Heusweiler klagt gegen den schon genehmigten Grubenwasser-Anstieg in ehemaligen saarländischen Bergwerken. Hier plätschert gefördertes Grubenwasser in die Wassergärten Reden.

Die gemeinde Heusweiler klagt gegen den schon genehmigten Grubenwasser-Anstieg in ehemaligen saarländischen Bergwerken. Hier plätschert gefördertes Grubenwasser in die Wassergärten Reden.

Foto: Cornelia Jung

Bekanntlich hat das Oberbergamt im August den Planfeststellungsbeschluss genehmigt, der es erlaubt, Grubenwasser zu heben und in die Saar  einzuleiten. Dieser Beschluss ermöglicht es der RAG, das Grubenwasser – in der Regel Regenwasser, das unter Tage sickert – in den ehemaligen Bergwerken auf 320 Meter unter Null ansteigen zu lassen. Dazu sollen die Pumpen, die bislang das Grubenwasser abpumpen, im Schacht Duhamel und in der Grube Reden abgestellt werden. Danach würde das Wasser aus Reden unterirdisch über die Göttelborn-Schächte und den Schacht Lummerschied zum Schacht Dilsburg und von dort weiter über Schächte in Ensdorf in die Saar laufen.