Eiweiler Baulücke Genehmigt, dann abgelehnt, jetzt Neustart

Eiweiler · Seit den 1990er Jahren bestehende Baulücke in Eiweiler soll endlich verschwinden.

Eine alte Baulücke im Heusweiler Ortsteil Eiweiler, im Bereich Engelsheck, soll jetzt so schnell wie möglich beseitigt werden, beschloss der Heusweiler Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Eigentlich hätten dort schon neue Häuser stehen können, wenn die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Regionalverband Saarbrücken den Bauherren gegenüber nicht Einwände gehabt hätte, obwohl es schon Mal grünes Licht für das Projekt gegeben hatte.

Zur Vorgeschichte: Anfang der 1990-er Jahre wurden die beiden in die Jahre gekommenen Bauernhäuser im Bereich Engelsheck Nummer 5 bis 7 durch die Gemeinde Heusweiler abgerissen. Der Bereich sollte in die Neuplanung der Eiweiler Ortskernsanierung einbezogen werden. Der damals für Baugenehmigungen zuständige Vorgänger des Regionalverbandes – der Stadtverband Saarbrücken – gab durch einen positiven Vorbescheid grünes Licht „für die Bebaubarkeit der Fläche für den Neubau von drei Reihenhäusern“.

Doch dann fehlte der Gemeinde Heusweiler das Geld, um die Eiweiler Ortskernsanierung auch wirklich anzugehen. Das Projekt wurde 1997 eingestampft, die Gemeinde versuchte, das 2400 Quadratmeter große Baugrundstück zu verkaufen. Nach Verhandlungen mit unterschiedlichen Kaufinteressenten wurde das Grundstück schließlich 2001 an zwei direkte Anlieger in der Lebacher Straße als Bauland verkauft. Ein – wie in der Gemeinde damals üblich – festgelegter Baubeginn nach zwei Jahren fiel allerdings aus. Erst im Jahre 2016 beschlossen die beiden Käufer, das Bauvorhaben anzugehen. Bei der Unteren Bauaufsicht (UBA) – inzwischen beim Regionalverband Saarbrücken – stellten sie eine informelle Nachfrage. Ihnen wurde daraufhin mitgeteilt, dass eine Bebauung nicht möglich sei, weil ihr Grundstück im Bebauungsplan als „Außenbereich“ deklariert sei. Obwohl die Käufer die UBA auf die Vorgeschichte und den positiven Vorbescheid des Stadtverbandes hinwiesen, blieb die UBA bei ihrem Nein.

Damit die Käufer trotzdem noch Baurecht bekommen, beschloss der Gemeinderat jetzt einstimmig, einen neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Ziel soll es sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung der damals als Bauland veräußerten Grundstücke zu schaffen.

Beide Grundstückseigentümer hätten gegenüber der Verwaltung erklärt, dass sie die Grundstücke „wohnbaulich“ entwickeln wollen. „Geklärt wurde auch, wie es mit der Lärmschutzklausel aussieht und wo die Ausfahrt von den Grundstücken hinkommt“, sagte Bürgermeister Thomas Redelberger. Diese beiden Punkte wurden im Bauausschuss erledigt: Die Lärmschutzklausel wird in den Bebauungsplan aufgenommen, die Zufahrt zu den Grundstücken und die Abfahrt erfolgt über die Lebacher Straße.

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