Wenn die Wehr unnötigerweise ausrückt Falscher Alarm nervt und kostet

Köllertal · Satzungen der Köllertal-Kommunen schreiben Gebühren bis mehr als 500 Euro fest.

 Gefordert war die Freiwillige Feuerwehr Heusweiler bei diesem Wiesenbrand in Berschweiler am 15. Juli 2015.

Gefordert war die Freiwillige Feuerwehr Heusweiler bei diesem Wiesenbrand in Berschweiler am 15. Juli 2015.

Foto: Fred Kiefer

Wie die Leitworte „Retten-Löschen-Bergen-Schützen“ kurz beschreiben, hat die Feuerwehr nicht nur die Aufgabe, Brände zu löschen, sondern verunglückte Personen oder auch Tiere zu retten oder zu bergen. Anders ausgedrückt: Sie soll lebensbedrohliche Gefahren von Menschen und Tieren abwenden.

Die Kommunen des Köllertals unterhalten freiwillige Feuerwehren und verlangen Gebühren für den Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten. Ärgerlich für die Einsatzkräfte und teuer für die ertappten Auslöser von Fehlalarmen wird es, wenn die Feuerwehr unnötigerweise ausrücken muss. Dies passierte im Jahr 2017 zwei Mal in Riegelsberg und elf Mal in Heusweiler. In Püttlingen gab es keinen solchen Fall. Dies erfuhr die Saarbrücker Zeitung in Gesprächen mit den Wehrführern Volker Klein (Riegelsberg), Christian Ziegler (Heusweiler) und Thomas Prinz (Püttlingen).

In den meisten Fällen handelte es sich dabei um unbeabsichtigte missbräuchliche Auslösungen von Brandmeldeanlagen. Beispiel: Ein Bewohner eines Seniorenheims vergisst das in der Pfanne brutzelnde Schnitzel, und der Alarm löst aus. In Püttlingen sind sechs solcher Brandmelder in verschiedenen Einrichtungen installiert, in Riegelsberg zwei. Die sechs Brandmelder im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler befinden sich im Benevit-Seniorenhaus Frohnwald in Holz, im Seniorenheim der Arbeiterwohlfahrt in Heusweiler,  in der Firma Co-med in Wahlschied, in den Betriebsräumen von Arvato Direct Services im Gewerbepark Eiweiler, im Globus Baumarkt und im Haus des Schwesternverbands „Wohnen Autismus Saar“, beide in Heusweiler.

Laut der Feuerwehr-Gebühren- und Kostensatzung verlangt die Stadt Püttlingen bei einer unbeabsichtigten Auslösung von Brandmeldeanlagen eine Gebühr von 350 Euro, ebenso bei einem bewussten Fehlalarm. Wer in Riegelsberg einen Alarm mutwillig auslöst, muss einen Betrag bezahlen, der nach Stärke der Einsatzkräfte und nach der Einsatzdauer berechnet wird. Eine missbräuchlich ausgelöste Brandmeldeanlage kostet 508,84 Euro. Die Heusweiler Gemeindeverwaltung verlangt für eine „nicht bestimmungsgemäße Auslösung einer Brandmeldeanlage“, wie es in der Satzung heißt, 220,27 Euro. Und bei einer grundlosen Alarmierung sind 400 Euro fällig.

 Klarer Fall: Bei Hochwasser ist die Freiwillige Feuerwehr Heusweiler zur Stelle, hier im Jahr 2013 bei einem Einsatz in Dilsburg.

Klarer Fall: Bei Hochwasser ist die Freiwillige Feuerwehr Heusweiler zur Stelle, hier im Jahr 2013 bei einem Einsatz in Dilsburg.

Foto: Fred Kiefer

Die Gebühren muss immer der Eigentümer oder Nutzer des Gebäudes bezahlen. Im genannten Beispiel gilt also: Wenn im Awo-Seniorenheim in Heusweiler die Brandmeldeanlage durch ein auf dem Herd brutzelndes Schnitzel ausgelöst wird, bittet die Gemeinde die Arbeiterwohlfahrt zur Kasse.

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