Heusweiler Gemeinderats-Entscheid vor 44 Jahren ohne rechtliche Grundlage? Beschluss von 1977 sorgt heute für Verdruss

Heusweiler · Der Eigner sieht Grundstück in Holz als Bauland, aber Bauamt sagt: Altes Schreiben ist keine Bestätigung.

 Wann ist eine Wiese einfach nur eine Wiese, wann Bauland? Darüber scheiden sich in Heusweiler-Holz die Geister.

Wann ist eine Wiese einfach nur eine Wiese, wann Bauland? Darüber scheiden sich in Heusweiler-Holz die Geister.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Vielleicht ist es letztlich der Unterschied zwischen einem heutigen Verwaltungsakt und einem einstigen Akt des freien Ermessens, der einen Bürger in Heusweiler an der Bürokratie zweifeln lässt. Der Mann wollte ein Grundstück im Ortsteil Holz verkaufen, das er schon lange als Bauland gesehen hatte. Unter Bürgermeister Alois Stephan (1974 bis 1994) habe die Verwaltung erklärt, er könne besagtes Grundstück als Bauland betrachten, eine Bedingung sei gewesen, die dortige Straße, die noch nicht an das Grundstück heranreicht, auf eigene Kosten bis an besagtes Gelände heranzuführen. Das bestätigt ein inzwischen fast 44 Jahre altes Schreiben vom 4. November 1977, unterzeichnet von Bürgermeister Stephan, aus dem auch hervorgeht, dass der damalige Gemeinderat einer Bebauung des Grundstücks unter bestimmten Bedingungen zustimmte, etwa der, dass die Gemeindestraße für eine eventuelle Erschließung des nachfolgenden Gebietes auch weiterhin verlängert werden kann.