Drei Zonen für Spielhallen

Heusweiler · Die Gemeinde Heusweiler kann keine Amüsier- und Spielhöllen verhindern, aber sie kann die Ansiedlung beschränken. Deshalb beschloss der Gemeinderat am Donnerstagabend einstimmig ein so genanntes Vergnügungsstättenkonzept, das einem unkontrollierten Wildwuchs von Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken oder Amüsierbetrieben einen Riegel vorschieben soll.Vergnügungsstätten sind laut Baunutzungsverordnung in vielen Baugebieten zulässig.

Ein vollständiger Ausschluss solcher Etablissements im Gemeindegebiet ist rechtlich nicht haltbar. "Im Prinzip ist es ähnlich wie bei der Windkraft, dass man potenziell Raum dafür schaffen muss und keine Verhinderungspolitik machen darf", erklärte Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU ). Dass die Gemeinde ein solches Konzept beschließen musste, liegt daran, dass in jüngster Zeit gehäuft Anfragen und Anträge zum Bau von Spielhallen und Wettbüros an die Verwaltung gerichtet wurden.

Das jetzt beschlossene Konzept weist für solche Einrichtungen nun drei Zonen aus: so den rückwärtigen, zum Gewerbegebiet Am Bahnhof ausgerichteten Bereich der Saarbrücker Straße 28. Dort kann im Erdgeschoss eine Spielhalle oder ein Wettbüro eingerichtet werden. Außerdem wäre die Ansiedlung von Vergnügungsstätten am Schacht Holz und im Wahlschieder Gewerbegebiet östlich der A 1 möglich.

Obwohl der Gemeinderat das Konzept einstimmig beschloss, übte Hans-Kurt Hill (Die Linke ) Kritik: "Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, haben ein hohes Suchtpotenzial. Ich begrüße es deshalb, dass wir das in Heusweiler stark reglementieren. Ich bedauere es aber, dass wir keine Möglichkeit haben, so etwas grundsätzlich aus unserer Gemeinde raus zu halten."

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