Doch mehr „Heusweiler Windkraft“?

Heusweiler · Im Hin und Her um die baurechtliche Mitsprache von Heusweiler und Riegelsberg im Windkraftgebiet Fröhner Wald ergab eine Anfrage beim Umweltamt zwei interessante Aspekte: Der Bebauungsplan, den Heusweiler aufstellen lässt, ist bedeutungslos, der Anteil Heusweilers am betroffenen Gebiet ist aber nach den Daten des Amtes deutlich größer als gedacht und liegt bei fast 25 Prozent, während der Investor von vier Prozent ausgeht.

 Windräder prägen das Landschaftsbild. So stark wie in Norddeutschland, wo unser Bild aufgenommen wurde, wird die Wirkung im Köllertal aber bei weitem nicht ausfallen: Im Fröhner Wald sind nur drei Windräder geplant. Foto: Christian Charisius/ dpa

Windräder prägen das Landschaftsbild. So stark wie in Norddeutschland, wo unser Bild aufgenommen wurde, wird die Wirkung im Köllertal aber bei weitem nicht ausfallen: Im Fröhner Wald sind nur drei Windräder geplant. Foto: Christian Charisius/ dpa

Foto: Christian Charisius/ dpa

Überrascht und ungehalten hatte man sich Mitte Juli im Heusweiler Gemeinderat gezeigt, dass das geplante Windkraftgebiet im Fröhner Wald offenbar doch - zu einem kleineren Teil - auf Heusweiler Gebiet liegt. Dadurch hatte sich der Rat einstimmig veranlasst gesehen, dass nun für den Heusweiler Teil ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dadurch, so die Ansicht im Rat, behalte man noch einen gewissen Einfluss auf das Vorhaben.

Riegelsberg hatte dagegen zuvor - nach Prüfung durch ein Rechtsgutachten - den Gedanken an einen Bebauungsplan verworfen. Der Riegelsberger Rat stimmte mit großer Mehrheit für einen "Städtebaulichen Vertrag".

Über die Pressestelle des Umweltministeriums haben wir Kontakt zum Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) aufgenommen und wollten wissen, ob ein Bebauungsplan denn nun eine Bedeutung hat oder nicht. Dabei zeigte sich überraschenderweise auch, dass man beim LUA von einem deutlich größeren Anteil des Gebietes auf Heusweiler Bann ausgeht als beim Investor, der RAG-Montan-Wind. Denn dort geht man davon aus, dass lediglich etwa vier Prozent des Gebietes auf Heusweiler Bann liegen. Dagegen geht das LUA - auf Grund von Daten des Regionalverbandes - davon aus, dass fast ein Viertel des Gebietes in Heusweiler-Holz liegt (siehe Infokasten).

Wie es zu diesem großen Unterschied in der Betrachtungsweise kommt, konnte sich weder Montan-Wind-Geschäftsführer Rudolf Krumm noch das Umweltministerium oder das LUA erklären.

Eventuell, vermutete Krumm - jedoch ohne es so kurzfristig mit letzter Sicherheit sagen zu können -, stehe das in Zusammenhang mit den Ausgleichsgebieten: Wird durch Bauarbeiten die Umwelt beeinträchtigt, muss es an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen geben. Die überwiegend auf Riegelsberger Gebiet liegenden Ausgleichsflächen sind bei den Berechnungen der Montan-Wind miteinbezogen. (Von den drei geplanten Windrädern steht nur eines zu einem Teil auf Heusweiler Gebiet.) LUA und Ministerium betonen zudem, dass es von den Auswirkungen her keinen Unterschied macht, ob ein Anteil nun größer oder kleiner ist.

Auch an der Bedeutung oder Nicht-Bedeutung eines Bebauungsplanes ändert die Gebiets-Verteilung nichts. Denn, so das LUA, in den Vorranggebieten "ist grundsätzlich kein Bebauungsplan erforderlich. Der Investor kann auch ohne vorhabenbezogenen Bebauungsplan bauen." Ein städtebaulicher Vertrag, wie ihn Riegelsberg anstrebt, ist ebensowenig erforderlich, "der Investor kann auch ohne bauen". In Riegelsberg sollte es allerdings - das war jedenfalls im April Stand der Dinge - einen städtebaulichen Vertrag in Absprache mit dem Investor geben.

Letztlich sei für die Vorranggebiete überhaupt keine Art von Vertrag zwischen Investor und Kommune notwendig. (Was nicht bedeutet, dass ein Investor nach Gutdünken bauen kann, da er sich ja an Bau- und Umweltrecht halten muss.) Eine Art grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde gebe es laut LUA dennoch: "Die Standortkommune wird im Bundesimmissionsschutzgesetz-Genehmigungsverfahren aber grundsätzlich beteiligt."

Zum Thema:

Hintergrund Die Verteilung der "Konzentrationszone für Windkraftanlagen Fröhner Wald/ Kasberg, Heusweiler und Riegelsberg (RbHw1)" nach der "genehmigten Teiländerung des Flächennutzungsplans des Regionalverbands Saarbrücken", sieht, nach Angaben des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, wie folgt aus: Die Gesamtgröße der sogenannten Nordfläche beträgt 43,64 Hektar. Davon liegen 32,83 Hektar auf Riegelsberger Gebiet (Gemarkungen Hilschbach und Güchenbach), 10,81 Hektar auf Heusweiler Gebiet (Gemarkung Holz). Das entspricht einem Anteil von 75,23 Prozent für Riegelsberg und 24,77 Prozent für Heusweiler. Beim Investor (RAG Montan-Immobilien/Montan-Wind) geht man von folgender Verteilung aus: Etwa 96 Prozent auf Heusweiler, vier Prozent auf Riegelsberger Gebiet. mr

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