SZ-Leserin schimpft: Pietätlos! Ärger über Friedhofssatzung

Heusweiler/Holz · Swea Teschke aus Holz ist traurig, weil ihr Mann Günter kürzlich gestorben ist. Und sie ist wütend auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler.

 In Holz möchte eine Witwe irgendwann an der Seite ihres Mannes beigesetzt werden. Das könnte schwierig werden.

In Holz möchte eine Witwe irgendwann an der Seite ihres Mannes beigesetzt werden. Das könnte schwierig werden.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Swea Teschke traf es hart am 17. November: Überraschend starb ihr Mann Günter Teschke. Eine Situation, in der einem Trauer und Bestürzung eigentlich keinen Platz für andere Gedanken lassen, und doch gibt es Dinge, die getan werden müssen, nicht zuletzt das Organisieren der Beerdigung. Swea Teschke fand dabei Unterstützung bei ihrer Schwester Gabriele Lulka, die sich auch im Namen ihrer Schwester an die Saarbrücker Zeitung wandte – mit einer Angelegenheit, die sie wütend macht.

Es geht um das Urnengrab der Teschkes auf dem Holzer Friedhof. Dort möchte auch Swea Teschke, die über 40 Jahre mit ihrem Mann verheiratet war, einmal begraben werden. Und zunächst habe es auch geheißen: Ja, das geht. Später jedoch habe man erfahren, dass dies nur innerhalb der Ruhefrist des Grabes, also nur für 15 Jahre gilt. Wer also in einem solchen Fall seinen Ehepartner um 15 Jahre und einen Tag überlebt, hat keinen Anspruch darauf, seine letzte Ruhe neben dem geliebten Menschen zu finden.

Gabriele Lulka sprach mit einem Vertreter der Gemeindeverwaltung und findet zu dem Gespräch harsche Worte. Von „null Einfühlungsvermögen“ und „in der Luft hängen gelassen“ ist die Rede. Swea Teschke selbst schreibt einige Wochen nach dem Tod ihres Mannes, dass sie ein Grab für zwei Urnen gekauft und dann auf unschöne Weise erfahren habe, „dass dieses Grab nach 15 Jahren eingeebnet wird, ohne die Chance, das Grab nochmals aufzukaufen. Dies wurde uns auf sehr pietätlose und niveaulose Weise mitgeteilt.“

Wir baten bei der Heusweiler Verwaltung um Auskunft. Kirsten Kirch vom Friedhofsamt, die die Umstände bedauert, schildert, dass die Friedhofssatzung eine Verlängerung der 15-Jahres-Frist nicht erlaube und dementsprechend eine zweite Beisetzung nach 15 Jahren nicht garantiert werden könne. Für dieses Vorgehen gebe es leider logistische Zwänge, die nicht zuletzt im begrenzten Platz zu sehen sind: Die Grabfelder – die der Reihe nach belegt und wenn sie voll sind, ruhen gelassen werden – müssen irgendwann wieder neu genutzt werden.

Erneute Belegungen einzelner Gräber über festgesetzte Fristen hinaus machten dann auch eine neue Nutzung des Feldes unmöglich. Allgemein sei es auch so, dass sich in den vergangenen Jahren viel geändert habe: Klassische Familiengräber wie einst gebe es auf Friedhöfen kaum noch, in Heusweiler wurden sie 2015 eingestellt, schon lange vorher konnte man dort keine Plätze mehr nachkaufen.

Gräber mit Selbstpflege werden weniger nachgefragt, die Zahl der Urnenbestattungen steige immer weiter, in Heusweiler lägen sie etwa bei 65 Prozent, in manchen Großstätten schon bei 90 Prozent – das sei für viele Menschen, ebenso wie lange Ruhezeiten, auch eine Kostenfrage.

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