Ärger wegen Kommunalwahl-Bezirk Hickhack vor der Kommunalwahl

Heusweiler · Gemeinderat ignoriert Verwaltungs-Vorschläge und will – mehrheitlich – ganz Heusweiler zu einem Wahlbereich zusammenfassen.

 Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wird die Gemeinde Heusweiler auf jeden Fall in andere Wahlbereiche eingeteilt sein als bisher. Doch wie die Einteilung aussieht, ist auch nach dem zweiten Anlauf im Gemeinderat noch nicht sicher: Der Rat warf die drei Vorschläge der Verwaltung über den Haufen. Doch ob der Mehrheitsbeschluss, dass es nur noch einen einzigen Wahlbereich geben soll, überhaupt zulässig ist, steht noch nicht fest.

Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wird die Gemeinde Heusweiler auf jeden Fall in andere Wahlbereiche eingeteilt sein als bisher. Doch wie die Einteilung aussieht, ist auch nach dem zweiten Anlauf im Gemeinderat noch nicht sicher: Der Rat warf die drei Vorschläge der Verwaltung über den Haufen. Doch ob der Mehrheitsbeschluss, dass es nur noch einen einzigen Wahlbereich geben soll, überhaupt zulässig ist, steht noch nicht fest.

Foto: dpa/Silas Stein

Heftig und kontrovers diskutiert wurde in der jüngsten Heusweiler Gemeinderatssitzung, als es um die Einteilung der Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2019 ging. Bereits im August hatte der Rat dieses Thema behandelt, wegen weiteren Beratungsbedarfs jedoch in die jetzige Sitzung verschoben (wir berichteten).

Knackpunkt ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bereits von 2008, auf das der Städte- und Gemeindetag und die Landeswahlleitung aber offenbar erst jetzt reagiert haben: Es geht dabei um die Chancengleichheit von „Wahlbewerbern“ – sprich: von den Kandidaten der Parteien, die sich zur Wahl stellen. Das Gericht war 2008 zu der Auffassung gekommen, dass innerhalb der Wahlkreise die Wahlbereiche möglichst gleich groß sein sollten, da andernfalls die Kandidaten aus den kleineren Wahlbereichen benachteiligt seien. Und eine auch nur annähernd gleiche Größe der Wahlbereiche war in Heusweiler bei weitem nicht gegeben.

Die Heusweiler Gemeindeverwaltung hatte deshalb diesmal im Vorfeld der Sitzung mit der Landeswahlleitung abgeklärt, wie man auf das Gerichtsurteil reagieren könne, um keinen Rechtsbruch zu begehen. Als Ergebnis legte die Verwaltung dem Gemeinderat drei Varianten vor (siehe „Auf einen Blick“).

Und welcher der drei Vorschläge wurde es? – Keiner. Die Parteien hatten ihre eigenen Vorstellungen – und zwar sehr unterschiedliche: Die CDU beantragte, bei den bisherigen sieben Wahlbereichen zu bleiben, die SPD stellte jedoch den Antrag, nur noch einen einzigen Wahlbereich einzurichten, der dann alle Ortsteile umfasst. Der Antrag der SPD wurde mit 15 Stimmen von SPD, FDP und Linke angenommen. 14 Mitglieder von CDU und UBH stimmten dagegen (zwei CDU- und ein UBH-Ratsmitglied fehlten). Der SPD-Antrag hätte zur Folge, dass die Parteien nur noch eine Gebietsliste für die Wahl zum Gemeinderat aufstellen und auf Bereichslisten (über die bisher zwei Drittel der Gemeinderatsmandate vergeben werden) verzichten. Die Begründung der SPD: Ein Bewerber in einem kleinen Ortsteil hat überhaupt keine Chance, über die Bereichsliste in den Gemeinderat einzuziehen.

Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU) hält den Beschluss von SPD, FDP und Linke für rechtswidrig, widersprach ihm und wird ihn der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorlegen. Manfred Schmidt (CDU) erklärte gegenüber der Saarbrücker Zeitung, die SPD sei „auf dem falschen Dampfer“. Die Landeswahlleitung habe betont, dass es mindestens zwei Wahlbereiche geben müsse. Manfred Schmidt: „Ich halte diesen Beschluss deshalb für falsch. Zwei ist Plural, es muss also eins plus x sein und kann nicht nur ein Wahlbereich sein.“

Stefan Schmidt (SPD) sieht es anders. Er glaubt, dass auch ein Wahlbereich möglich sei: „Es gibt da unterschiedliche Auslegungen.“ Weil sich die SPD jedoch nicht ganz sicher war, wollte er einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen: „Ich wollte einen Vorratsbeschluss fassen lassen, der vorsieht, dass wir die von der Verwaltung vorgeschlagene Einteilung in drei Wahlbereiche umsetzen, falls die Kommunalaufsicht unseren Beschluss ablehnt.“ Doch Bürgermeister Redelberger habe es abgelehnt, den Vorratsbeschluss zur Abstimmung zu bringen.

Ulrich Krebs (FDP) sagte, der Vorschlag der CDU, bei sieben Wahlbereichen zu bleiben, sei unzulässig gewesen, da er überhaupt nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingegangen sei. Den SPD-Antrag hingegen habe die FDP voll und ganz unterstützen können, denn: „Wir hätten den selben Antrag gestellt.“ Aber auch den Vorschlag der Verwaltung hätte die FDP mitgetragen. Deshalb kritisiert Krebs den Bürgermeister: „Es ist unverständlich, dass er keinen Vorratsbeschluss zugelassen hat.“ Denn wenn die Kommunalaufsicht dem Widerspruch Redelbergers Recht gibt, muss sich der Gemeinderat in einigen Wochen zum dritten Mal mit dem Thema beschäftigen.

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