Haftstrafe nach Brandstiftung Mann nach Brandstiftung in seiner Wohnung verurteilt

Saarbrücken · Nach einem Wohnungsbrand in einem Mehrparteienhaus in Saarbrücken hat das Landgericht einen 31 Jahre alten Mann am Montag zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte am Morgen des 15. Mai 2019 gegen vier Uhr seine verwahrloste Wohnung angezündet, weil er sich in dem ganzen Müll nach eigener Aussage nicht mehr wohl fühlte.

Also habe er im Flur ein Kissen auf den Boden gelegt. Von dort aus liefen mehrere abgewickelte Rollen Toilettenpapier als eine Art Zündschnur zu verschiedenen Stellen der Wohnung. Dann zündete der Mann das Kissen an, nahm eine Tasche mit Kleidern sowie Toilettenartikeln und verließ die Wohnung. Wenig später rief er von einer Telefonzelle aus die Feuerwehr.

Als die bereits von einer Nachbarin alarmierten Löschkräfte eintrafen, hatten sich alle Bewohner des Hauses unverletzt auf die Straße gerettet. Die Feuerwehrleute mussten die Wohnung des 31-Jährigen im zweiten Stock aufbrechen. Im Flur hatte das Kissen Feuer gefangen. Die Flammen hatten auf ein daneben stehendes Holzregal übergegriffen, der Putz an der Wand war teils zerstört. Der Brand war aber schnell unter Kontrolle. Fazit der Richter: Zum Glück für die Bewohner des Hauses und zum Glück für den Angeklagten sei niemand verletzt oder getötet worden. Trotzdem sei ein Feuer in einer Wohnung zu nachtschlafender Zeit gemeingefährlich. Wer ein solches Feuer lege, der müsse konsequent bestraft werden. Deshalb müsse gegen den Angeklagten auch eine entsprechende Strafe  verhängt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort