Vorfahrt für die Naherholung

Völklingen/ Großrosseln · Naturschutz ja. Aber bitte so, dass man Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und Naherholungs-Angebote ausbauen kann: Das fordert die Gemeinde Großrosseln in der aktuellen Debatte um die geplante Ausweisung des Warndts als Naturschutzgebiet. Der Völklinger SPD-Fraktionschef Erik Kuhn stellt noch ein paar Extra-Fragen.

 Naturschutz-Objekt Warndtwald – hier bei Karlsbrunn. Foto: Becker & Bredel

Naturschutz-Objekt Warndtwald – hier bei Karlsbrunn. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Pünktlich zum Ende der Frist hat die Gemeinde Großrosseln ihre Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet (NSG) Warndt (wir berichteten mehrfach) ans Umweltministerium geschickt. Zwar hatte es Umweltminister Reinhold Jost (SPD ) mit großem persönlichen Einsatz - er kam zur Gemeinderatssitzung, lud Ende Februar Bürger zur Wanderung ein - geschafft, den kommunalen Gremien ein grundsätzliches "Ja" zum Naturschutzgebiet abzuringen. Doch Einwände blieben, daran halten Gremien und Verwaltung fest.

So lässt Bürgermeister Jörg Dreistadt (SPD ) noch einmal den engen Terminplan für die Anhörung kritisch Revue passieren. Angesichts der "Abstimmungsprozesse bei einem derart komplexen Verfahren", heißt es da, wäre eine Frist bis Anfang April "angemessen" gewesen - das Ministerium habe der Kommune aber nur bis Anfang März Zeit gegeben.

Forderung: Wildgehege raus

Und dann geht es ins Detail. Das Gelände des Karlsbrunner Wildfreigeheges - einschließlich geplanter Erweiterungen - möchte die Gemeinde aus dem NSG herausgenommen sehen. Da reiche der bisherige Status "Landschaftssschutzgebiet" aus, "eine Verschärfung der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet ist weder erforderlich noch sinnvoll". Zumal man dann fürchten müsse, keine Genehmigung zu erhalten für Erweiterungen des Wildgeheges, dessen Angebot für Freizeitnutzer, Erholungssuchende und Familien mit Kindern "einzigartig" sei.

Am Karlsbrunner Feld sind die NSG-Entwerfer hinausgegangen über bisherige Naturschutzgrenzen. Zurück-marsch-marsch, fordert die Gemeinde: Dort sei landwirtschaftliche Nutzung geplant. Raus aus dem NSG soll auch eine Fläche in St. Nikolaus, die Anwohner teils als Hausgärten, teils als Weideflächen nutzen. Und verbuschte Flächen, die Wasser zum St. Nikolauser Weiher führen, will die Gemeinde als Aue wiederherstellen; das soll möglich bleiben.

Weitere Forderung, ganz wichtig: Die Liste des Erlaubten und Verbotenen soll geändert werden, damit kulturelle und touristische Angebote - von der Pilzwanderung bis zur Walderlebnis-Veranstaltung - weitergehen können wie bisher. Im aktuell vorliegenden Verordnungsentwurf gibt es mit Blick auf Veranstaltungen starke Einschränkungen.

Frage nach Florianshütte

Kritik kommt auch von Erik Kuhn, dem SPD-Fraktionschef im Völklinger Stadtrat. Er hat vor gut zwei Wochen eine Frage-Mail an Minister Jost geschrieben, die es in sich hat. "Was wird mit dem Warndtweiher, wenn an diesem die Böschungen nicht mehr gemäht werden können? Das ist das Naherholungsgebiet überhaupt im Warndt!!!", heißt es darin. Zudem will Kuhn wissen, ob - angesichts des im Verordnungsentwurf festgeschriebenen Verbots von Motorsportveranstaltungen - die jährliche Warndt-Rallye überhaupt noch stattfinden könne. Und was mit der Ludweiler Florianshütte sei (an die auch Völklingens Verwaltung schon erinnert hatte). Dort fänden im Sommer fast jedes Wochenende Veranstaltungen statt: Wo, fragt Kuhn, sollen deren Gäste bloß parken? Was passiere mit dem Modellfliegerverein, der ans NSG angrenzt? Lasse sich der - über schmale Wege verlaufende - Fitness-Parcours weiter nutzen und der Ludweiler Wildpark erweitern?

Bislang, sagte Kuhn gestern, habe er noch keine Antwort erhalten. Aber nächste Woche wolle er Jost an seine Fragen erinnern. Die Kommunen haben das ihre gesagt zu den Naturschutz-Plänen für den Warndt. Wie geht es weiter? Noch läuft die Anhörung der "Träger öffentlicher Belange", sagt Sabine Schorr, Sprecherin des Umweltministeriums: Regionalverband und Wasserzweckverband Warndt, erst verspätet ins Verfahren einbezogen, haben für ihre Stellungnahmen noch bis kurz vor Ostern Zeit. Danach muss das Ministerium die Einwände abwägen. Das Ergebnis, sagt Schorr, gehe ein in einen überarbeiteten Verordnungsentwurf. Der liegt vier Wochen lang in allen betroffenen Kommunen aus, jeder Bürger kann dabei Einwände erheben.

Aber wann die Offenlage beginne, lasse sich noch nicht sagen. Das hänge davon ab, wie viele und welche Einwände man prüfen müsse. Daher gebe es auch noch keine Termine für die Bürger-Informationsveranstaltungen in Völklingen und Großrosseln , die Umweltminister Reinhold Jost (SPD ) bei der Warndt-Wanderung Ende Februar zugesagt hatte: Das sei erst sinnvoll, wenn der Entwurf für die Offenlage fertig sei.

In einer zweiten Runde schaue man sich die Einwände aus der Offenlage an und überarbeite die Verordnung erneut. Jeder Einwender, versichert Schorr, werde schriftlich über das Abwägungsergebnis informiert. Danach erlange der Entwurf Unterschriftsreife. Sobald der Minister unterzeichnet habe, werde die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht - damit tritt sie in Kraft.

Was muss, was kann bei der Abwägung berücksichtigt werden? Nicht unter Naturschutz gestellt würden etwa Flächen, für die Baurecht besteht. Wo aber Rücksicht auf Einwände den "günstigen Erhaltungszustand" einer Art oder eines Lebensraumtyps gefährde, tendiere "jede Ermessensentscheidung gegen Null".

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