Rosenbeet-Grabstätte kostet 2837 Euro

Großrosseln · Zu den neuen Bestattungsformen auf Großrosseler Friedhöfen kommen nun auch neue Gebühren. Am teuersten ist eine Rosenbeet-Grabstätte. Die Nutzungsgebühr für die Leichenhalle wird mehr als verdoppelt.

Im September 2015 verabschiedete der Gemeinderat Großrosseln die neue Friedhofssatzung. Damit reagierte man auf die gewachsene Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen. Im Gemeindebezirk Großrosseln sollen zukünftig Stelen- und so genannte Rosengrabbestattungen möglich sein. Und auf dem Friedhof in Dorf im Warndt werden Baumbestattungen angeboten. Bisher fehlte noch eine Kostenkalkulation. Seit Donnerstagabend wissen die Bürger, wie tief sie in die Tasche greifen müssen. Einstimmig legte der Gemeinderat die Friedhofsgebühren fest.

Eine Saarbrücker Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die aktuellen Zahlen erarbeitet. Die teuerste neue Grabart ist die Rosenbeet-Grabstätte: Die Grabstellengebühr, die Bestattungsgebühr, die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle und die Gebühr für die Pflege der Grabstelle summieren sich unterm Strich auf 2837 Euro . Eine Baumgrabstätte kostet mit Benutzung der Leichenhalle insgesamt 1361 Euro , die Bestattung in einer Urnenwand beziehungsweise Urnenstele schlägt in diesem Fall mit 946 Euro zu Buche.

Leichenhalle wird teurer

Die Gebühren für die alten Grabarten wurden nachkalkuliert, die letzte Anpassung erfolgte 2003. Einige Gebühren werden teurer, andere sinken. Im Schnitt, erläuterte Bürgermeister Jörg Dreistadt (SPD ), bleiben die Gebühren relativ konstant. Möglich ist dies auch, weil die Nutzungszeit der Grabstätten von 25 auf 20 Jahre gesenkt wird.

Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle hat sich allerdings mehr als verdoppelt, von bisher 166 Euro auf künftig 351 Euro . Der Grund: Weil die Urnenbestattungen zunehmen, wird die Leichenhalle immer seltener genutzt. Alle sechs Friedhofsstandorte verfügen über eine eigene Halle mit zugehöriger Kühlung. "Bei größeren erforderlichen Instandhaltungen oder Ersatzbeschaffungen, insbesondere die Kühlung betreffend, empfehlen wir, zu prüfen, ob nicht drei oder vier Standorte mit Kühlanlage ausreichend wären", heißt es im Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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