Naßweiler Nöte mit dem Rotlicht
Naßweiler · Ein bordellähnlicher Betrieb in Naßweiler erregt die Anlieger und die Großrosseler Gemeinde-Verwaltung – sie wollen ihn nicht dort. Doch Bürgermeister Jörg Dreistadt (SPD) hat, juristisch gesehen, wenig in der Hand, um gegen das erst im Juli eröffnete Haus vorzugehen.
Großrosselns Bürgermeister Jörg Dreistadt (SPD ) ist vorerst mit seinem Ansinnen gescheitert, einen Rotlichtbetrieb im Gewerbegebiet Hirschelheck bei Naßweiler zu verbieten. Dreistadt hatte sich an das Saar-Innenministerium gewandt und dabei auf eine Rechtsverordnung der Saar-Landesregierung aus dem Jahr 1982 berufen, wonach Prostitution in Gemeinden unter 35 000 Einwohnern verboten sei (siehe "Hintergrund").
Das Ministerium, geführt von Monika Bachmann (CDU ), antwortete Dreistadt mit dem Hinweis darauf, die Rechtslage habe sich inzwischen bundesweit verändert. Ein Verbot der Prostitution im Sinne der angesprochenen Rechtsverordnung sei deshalb "nur dann durchsetzbar, wenn die Schutzgüter öffentlicher Anstand bzw. Jugendschutz erheblich beeinträchtigt" seien, heißt es in dem zweiseitigen Schreiben, das der SZ vorliegt.
Das Innenministerium überließ es ansonsten Dreistadt, "in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, inwieweit sonstige gewerbe- oder baurechtliche Einwände gegen die Nutzung des Gebäudes sprechen und ggf. zu einer Gewerbeuntersagung führen könnten". Und damit ist der Ball an den Großrosseler Bürgermeister zurückgespielt.
"Wir wollen keine Bordelle in Großrosseln", hatte Dreistadt unserer Zeitung Anfang Juli kurz nach Eröffnung des "Maison Demi Monde" in einem früheren Hotel mit Sauna am Hirschelheck versichert. Rückendeckung bei diesem Nicht-Wollen kann Dreistadt aber auch nicht von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD ) erwarten. "Nach dem Bebauungsplan liegt das Vorhaben in einem Industriegebiet. Bordelle sind dort aus bauplanungsrechtlicher Sicht zulässig. Deshalb kann die Untere Bauaufsichtsbehörde des Regionalverbandes gegen die Nutzung als Bordell nicht einschreiten", antworteten Mitarbeiter Gillos auf eine entsprechende Anfrage.
Anlieger am Hirschelheck, vor allem Firmeninhaber, hatten bereits am 10. Juli zu einer Protestkundgebung aufgerufen (die SZ berichtete). Der damals vom Eigentümer des Gebäudes versprochene Sichtschutz an der Straße ist inzwischen installiert. Wortführer des Protestes hatten schon vor der Eröffnung des Rotlichtbetriebes wegen der Gefahr von Vandalismus und Diebstählen mit Überwachungskameras und Hunden aufgerüstet. Sie beobachten weiterhin, was sich um den rund zwei Meter hohen Holzlamellen-Zaun abspielt. Tagsüber sei es weitgehend ruhig, berichten sie. "Der Verkehr geht erst abends richtig los."
Das Haus am Hirschelheck ist im Internet mit einer eigenen Seite vertreten, auf der sich die Dienstleisterinnen vorstellen und auch schon mal mit Sonderangeboten wie "100 Euro die Stunde" geworben wird. "Wir werden die Situation kritisch im Auge behalten", betont Bürgermeister Jörg Dreistadt .
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Hintergrund
Im Saarland besteht nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums nach wie vor folgende Rechtsverordnung der Landesregierung: "Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands wird für das ganze Gebiet von Gemeinden bis zu 35 000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen." Ausnahmen wie zum Beispiel für Gewerbegebiete sind hier nicht aufgeführt.Das Innenministerium verweist dagegen darauf, mit der Verabschiedung des Bundes-Prostitutionsgesetzes im Jahr 2001 sei die Ausübung der Prostitution weitgehend legalisiert worden. Ein Totalverbot der Prostitution in Sinne der Verordnung sei deshalb nach der Rechtsprechung bis hinauf zum Bundesverfassssungsgericht nicht mehr zulässig. er