Vorsorge gegen Glücksspiel Bebauungspläne gegen Glücksspiel

Nassweiler · Großrosseler Rat will Ortskerne in St. Nikolaus und Emmersweiler schützen.

 Emmersweilers Ortsmitte – die Gemeinde Großrosseln will verhindern, dass sich hier Glücksspiel-Betrieb ansiedeln.

Emmersweilers Ortsmitte – die Gemeinde Großrosseln will verhindern, dass sich hier Glücksspiel-Betrieb ansiedeln.

Foto: Thomas Annen

Grünes Licht hat der Gemeinderat Großrosseln am Donnerstagabend gegeben für zwei Bebauungspläne. Dabei geht um die Ortsmitte St. Nikolaus und die Ortsmitte Emmersweiler. Mit Hilfe der Pläne soll der befürchteten Ausbreitung des Glücksspielgeschäfts ein Riegel vorgeschoben werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits in Naßweiler bewährt.

„Die Gemeinde Großrosseln sieht sich, wie auch viele andere Kommunen des Saarlandes, mit einer stetigen Nachfrage nach Standorten für Vergnügungsstätten konfrontiert“, schreibt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage. Der anhaltend hohe Bestand an aufgegebenen Ladenlokalen oder leer stehenden Gewerbeimmobilien, für die zumeist keine alternativen Folgenutzungen gefunden würden, trage zu dieser Entwicklung bei.

Die Plangebiete decken in weiten Teilen die Ortsmitten entlang der L 267 in St. Nikolaus und der L 164 in Emmersweiler ab. Nach dem Aufstellungsbeschluss folgt nun die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Bis die beiden Bebauungspläne in Kraft treten, gilt eine Veränderungssperre – neue Vergnügungsstätten sind nicht erlaubt. Bereits angesiedelte Betriebe hingegen genießen Bestandsschutz.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Hebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar 2019 von derzeit 370 Prozentpunkten auf 390 Prozentpunkte anzuheben. Die Verwaltung rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 40 000 Euro jährlich.

Zu Beginn der Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus Naßweiler hatte CDU-Fraktionschef Fred Schuler mitgeteilt, dass das bisher fraktionslose Gemeinderatsmitglied Norbert Wagner der CDU-Fraktion beigetreten ist.

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