Großrosseln prüft Änderung bei Abwassergebühr

Großrosseln · Das Oberverwaltungsgericht hat kürzlich, wie berichtet, die Völklinger Abwassergebühren-Satzung gekippt. Die Richter kritisierten, dass die Mittelstadt ihre Gebühren allein nach dem so genannten Frischwassermaßstab bemisst und die Entsorgung des Niederschlagswassers gar nicht berücksichtigt. Die Stadt muss sich nun, wohl oder übel, mit einer gesplitteten Gebühr befassen.

Welche Konsequenzen hat das Urteil für andere Kommunen - etwa für Großrosseln ? Die Warndt-Gemeinde gehöre zu den 20 saarländischen Kommunen, die noch keine gesplittete Gebühr haben, sagt Bürgermeister Jörg Dreistadt (SPD ) auf SZ-Anfrage. Man werde prüfen, ob und wie weit das Urteil übertragbar sei. Einen wichtigen Unterschied gebe es: "Wir haben nicht die großen versiegelten Flächen" wie Völklingen, die Siedlungsstruktur sei homogen. Auf der einzigen Industriefläche, die alte Grube Warndt, seien die Kanäle nach wie vor in privater Hand.

Eine Änderung, meint Dreistadt, brächte zwar mehr Gerechtigkeit, könne aber eventuell teurer werden als jetzt. Einfach, weil der Aufwand fürs Flächen-Erfassen und spätere Nachhalten steige. Mit der Frage müsse sich auf jeden Fall der Rat beschäftigen.

Den Oberverwaltungsrichtern zollt Dreistadt Anerkennung: "Sie haben sich mit dem Urteil viel Mühe gemacht."

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