Vorgabe der Kommunalaufsicht Großrosseln muss Investitionen kürzen

GROSSROSSELN · Gemeinderat stimmt Ausgaben von 459 000 Euro bis 2023 zu. Stimmt Kommunalaufsicht jetzt zu?

Bereits zum zweiten Mal musste sich der Gemeinderat Großrosseln am Donnerstag mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 beschäftigen.  Im November hatten die Kommunalpolitiker den Kernhaushalt verabschiedet. Danach hätte die Gemeinde in diesem Jahr Kredite in Höhe von 857 000 Euro für Investitionen aufnehmen müssen. Erlaubt war nach den Vorgaben des Landes aber nur eine Kreditaufnahme von 438 000 Euro. Was Kämmerer Daniel Albert schon damals prognostizierte, ist eingetreten: Die Kommunalaufsicht hat das Investitionsprogramm nicht genehmigt. Deshalb mussten die Kommunalpolitiker nachsitzen und die geplanten Maßnahmen nochmals unter die Lupe nehmen.

Die vom Hauptausschuss vorgeschlagenen Sparmaßnahmen senken die Kreditaufnahme nun auf 459 000 Euro. Zwei Beispiele: Die Erneuerung der Rathaustreppe in Großrosseln wird um ein Jahr verschoben, das Geld für die Computer-Hardware im Rathaus wird gekürzt. Einstimmig und ohne Diskussion stimmte der Rat dem Investitionsprogramm zu.

Ohne den Saarlandpakt hätte die Gemeinde den Gürtel noch enger schnallen müssen. Die Landesregierung übernimmt ungefähr die Hälfte der Kassenkredite der Kommunen. Die betrugen in der Gemeinde Großrosseln zum Stichtag 31. Dezember 2017 rund 9,55 Millionen Euro. Der einstimmig beschlossene Beitritt zum Saarlandpakt bedeutet, dass das Land davon etwa 4,64 Millionen Euro übernimmt. Aber auch die Kommunen sind in der Pflicht: Sie müssen ihre noch verbleibenden Kassenkredite innerhalb der nächsten 45 Jahre tilgen.

Dass Großrosseln weiterhin jeden Cent zweimal umdrehen muss, zeigt der Jahresabschluss 2018 des Kernhaushaltes. Das Minus beträgt  1,18 Millionen Euro. Damit schrumpft das Eigenkapital weiter. Die gute Nachricht: Der Verlust fällt um etwa 400 000 Euro geringer aus als geplant. Grund hierfür sind laut Kämmerer Albert unter anderem erhöhte Einnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

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