Gemeinde sagt: Es reicht Großrosseln setzt Vergnügung Grenzen

GROSSROSSELN · Ein Konzept soll regeln, wo künftig Spielhallen in der Gemeinde erlaubt sind – und wo nicht.

Geschlossen stimmte kürzlich der Ortsrat Großrosseln dem Vergnügungsstättenkonzept der Gemeinde zu. Demnach soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten mit Hilfe des von der Homburger Firma Argus Concept erarbeiteten Konzepts „gesteuert, in sensiblen Bereichen ausgeschlossen und in weniger empfindlichen Bereichen maßvoll und verträglich mit anderen Nutzungen konzentriert werden“.

Bisher hatte die Gemeinde durch Veränderungssperren und Bebauungspläne der Ausbreitung des Glücksspielgeschäfts einen Riegel vorgeschoben. Ein komplettes Verbot ist verfassungsrechtlich jedoch nicht möglich. „Wir können nicht nur verhindern. Wir müssen auch Gelegenheit geben, es zu tun“, sagte Bürgermeister Jörg Dreistadt (SPD). Möglich ist die Ansiedlung derzeit zum Beispiel auf der Tagesanlage Warndt. Durch das Konzept sollten auch ansiedlungswillige Betreiber „ein höheres Maß an Investitions- und Planungssicherheit“gewinnen.

Im Gemeindebezirk Großrosseln gibt es eine Spielhalle mit zwölf Geldspielgeräten neben dem Aldi-Markt in der Straße „Am Mühlenbach“. Schank- und Speisewirtschaften mit Geldspielautomaten befinden sich am Bahnhof, in der Bahnhofstraße und in der Ludweilerstraße. Damit habe die Gemeinde den Spielbetrieben ein ausreichend dimensioniertes Flächenangebot eingeräumt, analysiert Argus Concept. Zur Vermeidung negativer städtebaulicher Effekte sollte eine weitere Ausbreitung im Bereich der Ludweilerstraße zukünftig durch Aufstellung eines Bebauungsplans mit Ausschluss dieser Nutzungen verhindert werden.

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