Gemeinde erhält Schadensersatz

Großrosseln/Saarlouis. In dem Trauerspiel um veruntreute Gelder der Gemeinde Großrosseln ist jetzt der zweite Vorhang des juristischen Dreiakters gefallen. Vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat sich die Kommune mit dem Beamten, den sie auf Schadensersatz verklagt hatte, auf einen Vergleich geeinigt

 Der suspendierte Mitarbeiter steht weiter auf der Gehaltsliste im Großrosseler Rathaus (Foto). Die anderen Bediensteten müssen den Arbeitsausfall wettmachen. Foto: Becker & Bredel

Der suspendierte Mitarbeiter steht weiter auf der Gehaltsliste im Großrosseler Rathaus (Foto). Die anderen Bediensteten müssen den Arbeitsausfall wettmachen. Foto: Becker & Bredel

Großrosseln/Saarlouis. In dem Trauerspiel um veruntreute Gelder der Gemeinde Großrosseln ist jetzt der zweite Vorhang des juristischen Dreiakters gefallen. Vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat sich die Kommune mit dem Beamten, den sie auf Schadensersatz verklagt hatte, auf einen Vergleich geeinigt. "Der Gemeinderat hat in nicht-öffentlicher Sitzung dem Vergleich zugestimmt, damit unbescholtene Bürger nicht vorgeladen und mit hineingezogen werden", sagte Bürgermeister Peter Duchene (Foto: bub) der Saarbrücker Zeitung.Ungereimtheiten seit 1993Denn auch nachgemachte Unterschriften, so Duchene, hatten bei den Machenschaften eine Rolle gespielt. Den Mitarbeiter der Verwaltung hatte das Amtsgericht Saarbrücken bereits Anfang 2007 wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Untreue verurteilt. Dort war nur über 17000 Euro verhandelt worden, weil ein Teil der vorgeworfenen Straftaten schon verjährt war. Die Gemeinde, die selbst nachforschte und einen externen Prüfer einsetzte, taxiert ihren Schaden dagegen im mittleren fünfstelligen Bereich. Denn die ersten Ungereimtheiten lassen sich heute bis 1993 zurückverfolgen, aufgeflogen ist das Ganze aber erst 2004, sagte Duchene. Für den Schadensersatz habe man sich nun auf eine Teilsumme verständigt, die der Mann realistischerweise aufbringen könne. "Die Gegenseite hat der Gemeinde zugesagt, dass dieses Geld unverzüglich gezahlt wird", erklärte der Bürgermeister. "Wir können nicht auf einen Vergleich eingehen und doch noch hinter dem Geld herlaufen." Finanziell ist für die Kommune jedoch noch wichtiger, dass juristisch auch der dritte Schritt bald folgt. Denn nachdem der Verwaltungsbeamte strafrechtlich verurteilt ist und zivilrechtlich nun der Schadensersatz geregelt ist, läuft immer noch dienstrechtlich das Disziplinarverfahren. Disziplinarverfahren läuft Das ist nötig, um über die Entfernung aus dem Dienst zu entscheiden. Das Amtsgericht hat gegen den Beamten zwar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt, aber unterhalb der zwölf Monate, die eine automatische Entlassung bedeutet hätten. So steht der seit 2004 Suspendierte heute noch auf Großrosselns Gehaltsliste, wenn auch zu verminderten Bezügen. So musste ihm in den vier Jahren ohne Arbeitsleistung mehr bezahlt werden als der Streitwert im Schadensersatz-Prozess betrug. Diese Zahlungen erhält die Kommune auch nicht mehr zurück, falls der Regionalverband Saarbrücken im Disziplinarverfahren das Dienstverhältnis beendet. Duchene hofft, dass sich das Verfahren in diesem Jahr abschließen lässt. "Ich wäre froh, wenn es vorbei ist", sagte Duchene. "Unsere Beschäftigten warten darauf, wie andere auch." Die Verwaltung der kleinen Gemeinde beschäftigt nur etwas mehr als 30 Mitarbeiter und muss den Arbeitsausfall und die Gehaltszahlungen des suspendierten Kollegen seit vier Jahren wettmachen.

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