Verwaltungsgericht Saarlouis Licht-Streit um Feuerwehr: Junges Ehepaar klagt gegen Großrosseln – Urteil gefallen

Großrosseln/Saarlouis · In Großrosseln muss die Feuerwache nachgerüstet werden. Das Licht darf nur bei Einsätzen leuchten. Das hat das Verwaltungsgericht in Saarlouis entschieden – und gab damit einem jungen Ehepaar recht, das geklagt hatte.

 Das Feuerwehrgerätehaus im Großrosseler Ortsteil Dorf im Warndt bei Nacht. 

Das Feuerwehrgerätehaus im Großrosseler Ortsteil Dorf im Warndt bei Nacht. 

Foto: BeckerBredel

Erleichtert haben sich Klägerin und Kläger, ein junges Ehepaar aus Großrosseln, am Ende der Gerichtsverhandlung in die Arme genommen. Das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis entschied am Mittwoch nach nur 35-minütiger Verhandlung zu ihren Gunsten – und gegen die Gemeinde Großrosseln. Das bedeutet: Wenn das Urteil rechtskräftig wird, dann darf die Feuerwache im Ortsteil Dorf im Warndt nachts nicht mehr rund um die Uhr beleuchtet sein, sondern nur noch, wenn die Feuerwehr auch tatsächlich zu einem Einsatz ausrückt. Die Gemeindeverwaltung plant, vorbehaltlich einer Prüfung durch einen Rechtsbeistand, keine Revision.

Feuerwache in Großrosseln: Kein „rechtfertigender Grund“ für Beleuchten „ohne Anlass“

Das Ehepaar hatte sich durch die nächtliche Dauerbeleuchtung belästigt gefühlt. Der Richter fasste zunächst zusammen, dass sich die Unterlassungsklage nicht grundsätzlich gegen die Beleuchtung wende, sondern nur gegen das Beleuchten „ohne Anlass“, es gehe also um das „Einschränken der Leuchtzeit“. Das „Emissionsschutzgesetz“ lasse sich in diesem Fall nicht anwenden, denn das gelte nur für Gewerbeansiedlungen. Somit gehe es, rechtlich gesehen, um ein Abwägen der Interessen. Gemeint ist auf der einen Seite die Sicherheit der Feuerwehrleute, die bei nächtlichen Alarmen zu einer den Vorschriften gemäß beleuchteten Feuerwache kommen sollen, zum anderen der Anspruch der Kläger, wo möglich ungestört durch die Beleuchtung vom Nachbargelände zu bleiben.

Blick in der Nacht vom Nachbargrundstück der Feuerwache Dorf im Warndt.

Blick in der Nacht vom Nachbargrundstück der Feuerwache Dorf im Warndt.

Foto: Privat

Damit verbunden ist auch das Abwägen, ob es der Gemeinde zugemutet werden kann, die Beleuchtung der Feuerwache technisch so nachzurüsten, dass sie bei Bedarf automatisch eingeschaltet wird. Das spätere Urteil ließ sich an dieser Stelle fast schon erahnen, als der Richter davon sprach, dass der Aufwand für entsprechende Bewegungsmelder oder das Koppeln der Beleuchtung an eingehende Alarme wohl nicht all zu hoch sei, bei einigen anderen Feuerwehren werde es auch so gehandhabt. Zudem erkundigte er sich nach der Anzahl nächtlicher Einsätze und kam im Jahresdurchschnitt auf nur etwa einen alle zwei Monate. Auch der Anwalt der Kläger sprach davon, dass es keinen „rechtfertigenden Grund“ gebe, das Licht nachts brennen zu lassen.

Großrosseln: Unklar, ob Beeinträchtigung vorliege

Die Anwältin der Gemeinde Großrosseln führte als Hauptargument an, es sei noch nicht abschließend geklärt, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung der Kläger vorliege. Zudem dürfe die Feuerwehr von der gegebenen Beleuchtungsstärke nicht abweichen, und beim Einsatz von Bewegungsmeldern könne die Auslösezeit problematisch sein, zumal der Parkplatz ebenfalls beleuchtet sein müsse. Und bei einem Einsatz ohne Alarmierung sei das Koppeln der Beleuchtung an den Alarm ebenfalls problematisch.

Der Richter entgegnete jedoch, dass die Beleuchtungsstärke eben nur für Einsatzzeiten vorgeschrieben sei, zudem „erschließt sich mir nicht“, warum eine technische Lösung nicht möglich sein solle, denn „es gibt Feuerwachen, die das so machen.“ Der klagende Feuerwehrmann bat ums Wort und ergänzte, ein Bewegungsmelder auf der Zufahrt zum Parkplatz könne nicht umgangen werden, und einem Einsatz gehe immer eine Alarmierung voraus. In Lisdorf etwa sei die Beleuchtung an die Alarmierung gekoppelt, es gebe zudem zusätzlich einen Schalter, mit dem sich die ganze Beleuchtung mit einem Griff einschalten lasse.

So viel muss die Gemeinde Großrosseln zahlen

Nach nur kurzer Sitzungsunterbrechung und Beratung mit den vier Beisitzern verkündete der Richter das Urteil, und die Interessenabwägung fiel dabei klar zu Gunsten der Kläger aus: Die Gemeinde Großrosseln habe das nächtliche Beleuchten der Feuerwache ohne Anlass zu unterlassen. Das Gericht geht auch davon aus, dass bei der gegebenen Beleuchtungsstärke von 50 Lux (Maßeinheit für das auf eine Fläche einfallende Licht) tatsächlich eine Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegt – es seien schon deutlich geringere Lux-Zahlen als Beeinträchtigung gewertet worden. Für eine Beleuchtung die ganze Nacht hindurch gebe es keinen vernünftigen Grund. Und: „Die normalen Straßenlampen sind immer noch da.“ Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 7500 Euro, die Kosten trägt die Gemeinde Großrosseln.

Der Richter konnte es sich zudem, wie zuvor schon der Anwalt der Kläger, nicht verkneifen, einen anderen, nicht juristischen Gesichtspunkt anzusprechen, der auf eine Frage hinausläuft: Warum eigentlich verzichtet die Gemeinde Großrosseln nicht schon aus Gründen der gerade jetzt wichtigen Energieersparnis auf die Dauerbeleuchtung?

Aus dem Rathaus Großrosseln hieß es am Donnerstag auf Anfrage, es gebe bereits erste Gespräche, wie der Gerichtsbeschluss in Abstimmung mit Energis und der Feuerwehr umgesetzt wird. Zudem erklärte die Verwaltung: „Nach Auffassung der Gemeinde steht die Einsatzfähigkeit und der Unfallschutz der Feuerwehrleute im Vordergrund. Diese dient dem übergeordneten Interesse aller Bürger.“

Nach der Verhandlung erklärten die Kläger, dass sich die Angelegenheit insgesamt etwa vier Jahre lang hingezogen habe. Die beiden ersten Jahre habe man noch – vergeblich – versucht, ohne juristische Schritte eine gütliche Lösung zu finden. Auch ein Schlichtungsverfahren mit der Gemeinde Großrosseln sei gescheitert.

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