Fassadenkunst Graffiti-Kritiker schaltet Kommunalaufsicht ein

Saarbrücken · Wandkunstwerk in Spichererbergstraße stößt auch auf Unverständnis. Das ist bei der Freiluft-Kunstaktion Artwalk durchaus gewollt.

 Farbtupfer im Stadtbild: das Kunstwerk von MadC am Haus Spichererbergstraße 9. Die Denkmalschützer hatten das Freiluftwerk genehmigt.  

Farbtupfer im Stadtbild: das Kunstwerk von MadC am Haus Spichererbergstraße 9. Die Denkmalschützer hatten das Freiluftwerk genehmigt.  

Foto: Oliver Dietze

Schon von weitem springt es mit seinen leuchtend bunten Farben ins Auge, das neue Wandbild neben dem Landtag. Die Urban-Art-Künstlerin MadC aus Halle schuf es kürzlich im Auftrag des saarländischen Kultusministeriums für den Saarbrücker Artwalk, eine von elf Künstlern gestaltete Freiluftgalerie.

Doch ist das MadC-Werk gelungen? Darüber gehen die Meinungen, das zeigt ein Blick in die sozialen Netzwerke, auseinander.

Was für die einen ein Hingucker, ist für die anderen im Umfeld von Landtag und barockem Schloss viel zu aufdringlich. „Nichts gegen die Künstlerin. An einer anderen Wand, mit modernem Umfeld und passender Umgebung, wäre das Bild sicherlich top“, findet etwa Patrick Scout und fragt rhetorisch: „Wann wird in der barocken Umgebung das Schloss oder die Ludwigskirche in Pink gestrichen...?“.

Ein Saarländer, der das Kunstwerk zu schrill und unpassend für das Ensemble aus Schloss, Schlossgarten, Landtag und Landtagsgarten findet, ist noch einen Schritt weiter gegangen. Er hat eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht.

In seinem Brief, der der SZ vorliegt, bittet er die Behörde, zu prüfen, ob diese Fassadengestaltung mit der Landesbauordnung vereinbar sei, denn diese schreibe vor, dass „bauliche Anlagen... nach Form, Maßstab (...), Werkstoff und Farbe so gestaltet sein ( müssen), dass sie nicht verunstaltet wirken“.

Außerdem bittet der Mann, der namentlich nicht genannt werden will, zu prüfen, ob das Landesdenkmalamt (LDA) seinen Segen zu dem Artwalk-Bild gegeben hat. Denn das besprühte Haus Spichererbergstraße 9, der Landtag sowie Schloss und Schlossgarten stehen unter Denkmalschutz.

„Ja, natürlich“ habe man das LDA einbezogen, es habe keine Bedenken geäußert, sagt Marija Herceg, die Sprecherin des saarländischen Kultusministeriums, die wir um Stellungnahme gebeten haben. Bei allen Artwalk-Projekten, die denkmalgeschützte Gebäude oder Ensemble betrafen, habe das Ministerium das LDA konsultiert, erklärt Herceg auf Nachfrage. Bei einigen Gebäuden wie dem Otto-Hahn-Gymnasium, dem Finanzamt oder dem Kultusministerium (Alte Post) habe das LDA Gestaltungen aus Denkmalschutzgründen abgelehnt.

Die Realisierung der Artwalk-Gestaltungen an der Spichererbergstraße 9 und an der Garage, Bleichstraße 11, hingegen habe das LDA als unproblematisch angesehen, „insbesondere aufgrund des temporären Charakters des Artwalks“. Zur Landesbauordnung könne ihr Ministerium keine Aussage machen, sagt die Pressesprecherin, betont aber, auch mit dem Kulturamt und dem Baudezernat der Landeshauptstadt habe man die Maßnahmen abgesprochen, auch diese hätten sie für unbedenklich gehalten.

Den Gesamtparcours Artwalk versteht das Kultusministerium laut Herceg als ein niederschwelliges Projekt, das mit seinen jederzeit zugänglichen Fassaden-Kunstwerken im öffentlichen Raum ein breites Publikum erreichen und somit die Demokratisierung der Kunst fördern will.

Dass die entstandenen Fassadengestaltungen nicht allen gefallen, damit hat das Kultusministerium offenbar gerechnet, und es hat auch nichts dagegen einzuwenden. „In diesem demokratischen Ansatz von Kunst ist eine kontroverse Diskussion nicht nur folgerichtig, sondern sogar integraler Bestandteil“, teilt Herceg mit.

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