Künstler wegen Sachbeschädigung vor Gericht Saftige Strafe für ein illegales Graffito

Saarbrücken · Sein Protest für Kunstfreiheit kommt Alexander Karle nun teuer zu stehen. Weil er eine Wand besprüht hat, muss er zahlen.

 Die Kunst ist verschwunden, die Wand kahl. Dagegen protestiert Alexander Karle.

Die Kunst ist verschwunden, die Wand kahl. Dagegen protestiert Alexander Karle.

Foto: Bülent Gündüz

90 Tagessätze zu je zehn Euro – das ist die Strafe, die das Saarbrücker Amtsgericht dem Künstler Alexander Karle am Freitag aufgebrummt hat, weil er eine Wand der Stadt Saarbrücken mit gelber Farbe besprüht hat. „Angst essen Seele CDU“ hatte er an die graue Wand unter der Wilhelm-Heinrich-Brücke am Willi-Graf-Ufer geschrieben, in Anlehnung an den Film von Rainer Werner Fassbinder „Angst essen Seele auf“ von 1974. „Das ist ein Film, der zeigt, wie Angst und Vorurteile in der Gesellschaft entstehen“, sagte Karle vor Verhandlungsbeginn unserer Zeitung. Darunter malte er den Vornamen „Uwe“, womit er den Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) meinte. Als er gerade dabei war, auch noch den Namen „Klaus“ (Klaus Bouillon, Innenminister des Saarlandes) dazuzuschreiben, wurde er erwischt. „Da kam ein Passant von hinten und hat mich fixiert“, sagte Karle. Mit beiden Armen habe ihn der Mann im Griff gehabt und ihm mit einer schweren Taschenlampe gedroht.