Sicherheit Gericht entlastet Ex-Feuerwehrchef

Saarbrücken · Die Anwälte von Josef Schun fordern, dass er von der Saarbrücker Stadtverwaltung „umfassend rehabilitiert wird“.

 Ein Bild aus glücklichen Tagen: Oberbürgermeisterin Charlotte Britz und der damalige Chef der Berufsfeuerwehr, Josef Schun.

Ein Bild aus glücklichen Tagen: Oberbürgermeisterin Charlotte Britz und der damalige Chef der Berufsfeuerwehr, Josef Schun.

Foto: BeckerBredel

Wie es Josef Schun geht, darüber kann zurzeit nur spekuliert werden. In der Stunde des Triumphs ließ der ehemalige Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr am Sonntag seine Anwälte sprechen. Die verkündeten, was das  Landgericht Saarbrücken nach ihren Informationen bereits am Mittwoch entschieden hat: Schun habe „sich in seiner Funktion als Feuerwehrchef weder wegen Betruges noch wegen Untreue strafbar gemacht“, teilt Rechtsanwalt Felix Rettenmaier mit Verweis aufs Aktenzeichen 8Qs 113/18 mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schon vorgeworfen, Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) im Zusammenhang mit der Spende eines ausgemusterten Feuerwehrfahrzeugs an einen Verein getäuscht zu haben. Schun soll seiner Vorgesetzten vermittelt haben, der Wagen sei nichts mehr wert. Deshalb habe sie zugestimmt, das Auto dem Pirmasenser Aero-Club zu überlassen, in dem Schun zu dem Zeitpunkt Mitglied war. Schun hat dieser Darstellung der Oberbürgermeister immer widersprochen. Er habe seine Chefin nicht getäuscht, versicherten Schuns Anwälte.
Das Saarbrücker Amtsgericht kam ebenfalls zu diesem Schluss. Im Oktober hat das Gericht das Hauptverfahren mit Verweis auf einen aus seiner Sicht fehlenden „hinreichenden Tatverdacht“ abgelehnt. Die Staatsanwalt akzeptierte diese Entscheidung nicht und zog vor die nächste und letzte Instanz. Die hat nun ebenfalls zugunsten von Josef Schun entschieden.

Das Landgericht, teilt Anwalt Felix Rettenmaier mit, habe in seinem knapp 20-seitigen Beschluss nicht nur erklärt, dass die Entscheidung des Amtsgerichts nicht zu beanstanden ist. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, „dass das Amtsgericht die Anklage umfassend geprüft und zutreffend rechtlich bewertet habe“.

Die Verteidigung Schuns sieht sich in allen Punkten bestätigt und sieht nun die Oberbürgermeisterin in der Pflicht. Josef Schun „wird nunmehr umfassend zu rehabilitieren sein“, sagt dessen Anwalt.

Bisher hat sich die Stadtverwaltung von Gerichtsentscheidungen nicht beeindrucken lassen. Bereits am 10. September vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht in Saarlouis nämlich Schuns Freistellung vom Dienst trotz des damals noch laufenden Betrugsverfahrens aufgehoben. Schun kehrte allerdings nicht auf seinen Amtsleiterposten als Chef der Berufsfeuerwehr zurück, sondern wurde als Brandschutz- und Sicherheitsreferent zu Baudezernent Heiko Lukas versetzt.

Bevor Schun wegen des Betrugsvorwurfs angeklagt wurde, hatte ihn die Oberbürgermeisterin bereits vom Dienst suspendiert, weil er sich nach einem Großbrand gegenüber Mitarbeitern angeblich nicht korrekt verhalten hat. „Grundlage“ der Entscheidung sei „das erschütterte Vertrauensverhältnis“, teilte Stadtpressesprecher Blug damals mit. „Auslöser war die Vorsprache von 16 Feuerwehrleuten bei dem Vorsitzenden des Wachmannschaftsbeirates. Dabei wurde das Führungsverhalten am Brandtag kritisiert“, sagte Blug.

Die Reaktion von Britz war „rechtswidrig“, urteilte das Gericht. Es gelangt „zu dem Ergebnis, dass die für ein solches Verbot erforderlichen ,zwingenden dienstlichen Gründe‘ nicht vorliegen“. Diese seien dann anzunehmen, wenn es dem Dienstherrn nicht mehr zumutbar sei, die Dienstgeschäfte durch den Beamten fortsetzen zu lassen.

Fachlich hatten die Landesbehörden, die den Tod von vier Menschen bei dem Brand untersuchten, Schun bereits wenige Tag später bescheinigt, dass er alles richtig gemacht hat. Bereits am Tag nach Schuns Freistellung wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Justiz- und des Innenausschusses des Landtags von einem Leitenden Ministerialrat laut Sitzungsprotokoll mitgeteilt: „Die Zusammenarbeit der Integrierten Leitstelle und der Haupteinsatzzentrale der Berufsfeuerwehr erfolgte zügig und professionell. Die Zusammenarbeit der Rettungskräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes vor Ort kann aus unserer Sicht nur als gut bezeichnet werden.“ Kritik am Einsatz der Feuerwehr gibt es von Seiten der Landesbehörden nicht.

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