Trotz Einnahmenschwund durch Lockdown Riegelsberg will weiter Vergnügungssteuer erheben
Riegelsberg · Das Vergnügungssteuergesetz des Saarlandes ist befristet gültig bis zum 31. Dezember 2020. Das Land beabsichtigt allerdings nicht, diese Befristung zu verlängern oder aufzuheben.
03.11.2020
, 16:05 Uhr
Anders die Gemeinde Riegelsberg. Der Gemeinderat beschloss jetzt einstimmig – bei Enthaltung von Melanie Dell (FDP) – auch nach dem 31. Dezember dieses Jahres Vergnügungssteuern zu erheben.