Gemeinde verliert vor Gericht Nalbach muss für Beseitigung von Bunker zahlen

Saarbrücken/Nalbach · Die Gemeinde Nalbach muss für die Beseitigung einer Stollenanlagen unter dem Kindergarten St. Peter und Paul selbst aufkommen. Das hat das Landgericht Saarbrücken am Freitag in erster Instanz entschieden.

Die Gemeinde hatte im November 2017 gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Beseitigung sowie auf Feststellung eines Schadens- beziehungsweise Aufwendungsersatzes für die bisher erfolgte Gefahrenabwehr und für Schäden am Kindergarten geklagt. „Ich empfinde es als schreiende Ungerechtigkeit, dass die Gemeinde Nalbach wie auch die betroffenen privaten Grundstückseigentümer mit den Problemen und Schwierigkeiten die aus einer ehemaligen Wehrmachtsanlage entstehen schuldlos alleine gelassen werden sollen“, sagt Nalbachs Bürgermeister Peter Lehnert .

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